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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. befiehlt Eb. Bernhard von Salzburg, im Streit zwischen Wolfgang Rückenstein als Vertreter seiner Ehefrau (Anna) und deren Brüder Jacob und Gilg Fretter einerseits und Wenzel Herder als Vertreter seiner Ehefrau andererseits um das zu einem bei Hallein gelegenen Hof, der Brunning genannt wird, gehörige pawmans recht nicht zu prozessieren. Wolfgang Rückenstein und die Brüder Fretter hätten sich wegen dieser und anderer Angelegenheiten an das ksl. Kammergericht und danach an den Eb. und dessen Räte gewandt.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus n. 110. Lit.: Zu Bf. Bernhard vgl. Gatz, Bischöfe S. 590ff.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 109, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-07-25_1_0_13_27_0_109_109
(Abgerufen am 28.03.2024).