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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. gebietet Abt (Johannes Schnagg) von Disentis, Gf. Jos (Niklas) von Zollern, Gf. Heinrich (von Sax) von Misox (Mosax), Gf. Georg von (Werdenberg-)Sargans (Sanagaza) und allen Amtmännern, Gerichten und Gemeinden der Freyen1, die von Hz. Sigmund gekauften Herrschaften Prättigau und Davos (Tavas) mit den dazugehörigen Gerichten von stunde und unvertzogenlich aus deren Bündnis auszuschließen2, nachdem sie sein kaiserlich gebott zur Huldigung Hz. Sigmunds zweimal missachtet haben3 und er diesbezüglich einen Rechtstag festgesetzt hat4. Außerdem befiehlt er ernstlich und vesticlich aus röm.-ksl. Machtvollkommenheit bei Verlust (verliesung) ihrer Freiheiten und Rechte, die sie vom Reich besitzen, und bei einer Pön von 60 Mark lötigen Goldes, zahlbar unableßlich an die ksl. Kammer, diese bis zum genannten Rechtstag nicht mehr in ihr Bündnis aufzunehmen und auch den übrigen Mitgliedern nicht zu gestatten, etwas zu unternehmen, was die genannten Strafen nach sich ziehen würde. Falls sie die genannten Herrschaften dennoch in ihr Bündnis aufnehmen, behält sich der Kaiser vor, neben der genannten Pön weitere Maßnahmen zu setzen, was sich nach rechtlicher ordenung geburet, damit Hz. Sigmund ganntz unschedlich bleibt

Originaldatierung:
. Am newntzehenden tag des monads aprilis.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i.

Überlieferung/Literatur

Org. (teilweise beschädigt) im HHStA Wien (Sign. AUR 1471 IV 19), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr. unter Papieroblate. Druck.: Chmel n. 6210; Jecklin, Materialien 2 n. 33. Reg.: Lichnowsky(-Birk) 7 n. 1523; Jecklin, Materialien 1 n. 51. Lit.: Ladurner, Vögte von Matsch 3 S. 33f. Zum Grauen Bund siehe allgemein Pieth, Bündnergeschichte; Müller, Disentis.

Kommentar

Vgl. dazu auch nn. 58, 59, 90, 91 und 94.

Anmerkungen

  1. 1Gemeint sind hier wohl die dem Grauen Bund beigetretenen Freien ob dem Flimserwald.
  2. 2Dem seit 1385 bestehenden Grauen Bund schlossen sich 1471 die Herrschaften Prättigau und Davos an; siehe Baum, Sigmund der Münzreiche S. 269.
  3. 3Siehe n. 58  und 90.
  4. 4Siehe n. 91.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 92, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-04-19_3_0_13_27_0_92_92
(Abgerufen am 19.04.2024).