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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. setzt einen Rechtstag fest wegen der Weigerung der Amtsträger und Einwohner der Gemeinden der von Hz. Sigmund gekauften Herrschaften Prättigau und Davos und dazugehörigen Gerichte, diesem zu huldigen.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus n. 92.

Kommentar

Vgl. dazu n. 94.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 91, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-04-19_2_0_13_27_0_91_91
(Abgerufen am 28.03.2024).