[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27
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K.F. lädt die Hubner des Dinghofes von Pfulgriesheim zu rechtlicher Verantwortung vor sich, nachdem diese gegen sein ergangenes Urteil zugunsten Richards (Puller) von Hohenburg1 mit der Begründung appelliert hatten, ihnen sei keine Ladung zu einem entsprechenden Gerichtstag übergeben worden.
Überlieferung/Literatur
Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erw. in dem in n. 71 genannten Schreiben der Hubner des Dinghofes in Pfulgriesheim von 1470 Oktober 15.
Anmerkungen
- 1Siehe n. 71.
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 27 n. 73, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-10-15_3_0_13_27_0_73_73
(Abgerufen am 19.04.2024).