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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. teilt Bf. Johann von Augsburg mit, daß einige Kler. in den Diöz. Augsburg, Konstanz und Eichstätt unter Hinweis auf kaiserliche Privilegien behaupten, die Würde eines Hofpfalzgrafen zu besitzen, mit den Kompetenzen, Notare, Tabellionen und Richter zu ernennen (notariatus, tabellionatus seu iudicatus ordinarii officium conferendi), uneheliche Kinder zu legitimieren und plurima alia zu tun. Sie würden ihre Kompetenzen allerdings überschreiten und diese anderen übertragen. Er beauftragt Johann, diese Kler. sowie die von ihnen eingesetzten Personen hinsichtlich ihrer Tauglichkeit, Eigenschaften und Gewohnheiten sowie ihrer ausgestellten Urkunden, Protokolle und Verträge sorgfältig zu prüfen, ihre Privilegien und mores zu korrigieren, sie je nach Schwere der Verfehlungen zu bestrafen und ungeeignete Notare in den genannten Diöz. von ihren Ämtern zu entfernen. Jenen Hofpfalzgrafen, die ihre Kompetenzen überschreiten, soll er mit gerichtlichen Klagen (instructionibus) drohen und für alles Notwendige ordines erlassen, damit der kaiserliche Wille in jeder Hinsicht erfüllt wird1.

Originaldatierung:
Ultima die mensis augusti.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. – KVv: Rta.

Überlieferung/Literatur

Org. (lat.) im HHStA Wien (Sign. AUR 1470 VIII 31), Perg., S an Ps ab und verloren, der Corroboratio zufolge sub nostri imperialis sigilli appensione. Lit: Zum Hofpfalzgrafenamt siehe Arndt, Hofpfalzgrafen-Register 1 S. 5ff.; zur Person Bf. Johanns siehe Heinig, Friedrich III./1 S. 492ff.; Gatz, Bischöfe S. 747f.

Anmerkungen

  1. 1Nach einem im selben Bestand überlieferten Beizettel (Pap.) hat Bf. Johann von Augsburg 1471 Aug. 25 die oben genannten Aufgaben seinem Vikar in spiritualibus und bischöflichen Offizial delegiert.

Registereinträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 68, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-08-31_1_0_13_27_0_68_68
(Abgerufen am 19.03.2024).