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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. übergibt Veit Perl die Maut in Triest, da eine frühere zweijährige Verschreibung (hanndgeschrifft)1 am kommenden St. Bartholomäus-Tag (1470 August 24) endet2, sowie die furfart3 in Triest bestandsweise, beginnend mit dem kommenden St. Bartholomäus-Tag (1470 August 24) für zwei Jahre. Veit Perl soll für die Maut eine in obengenannter ksl. hanndgeschrifft festgelegte Summe in Gulden und für die Fürfahrt einen jährlichen Betrag von 250 fl. an den Quatembern zu Händen des Kaisers oder dessen Erben nach alter Gewohnheit ohne Abzüge abführen. Weiters soll er die die Maut und Fürfahrt passierenden Leute nicht über das alte Herkommen belasten und nach Ablauf der zwei Jahre die Maut und Fürfahrt nach brieflicher oder mündlicher Aufforderung abtreten oder widrigenfalls für die entstehenden Kosten aufkommen.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erw. im Revers Veit Perls von 1470 August 22, o.O., im HHStA Wien (Sign. AUR 1470 VIII 22), Perg., 2 grüne SS des Ausst. und Matthias Zellenbergers, Verwesers der Hauptmannschaft in Krain, in wachsf. Schüsseln an Ps, mit Rta-Vermerk auf der Rückseite4.

Kommentar

Zu Veit Perl siehe auch n. 190.

Anmerkungen

  1. 1Gemeint ist ein eigenhändiges und gesiegeltes Schreiben des Kaisers. Vgl. dazu Koller, Eigenhändige Briefe S. 119ff.
  2. 2Diese Verschreibung, d.d. [Um 1468 Aug. 24], wurde bisher nicht gefunden. Allerdings hatte Friedrich bereits zuvor in dieser Sache geurkundet [Vor 1467 Juli 1], siehe Regg.F.III. H. 22 n. 181.
  3. 3Dabei handelt es sich wohl um eine für die Durchquerung einer Ortschaft per Schiff zu leistende Abgabe.
  4. 4Verzeichnet im Urkundeneingangsregister, d.d. 1471 Januar 14, im HHStA Wien (Sign. AUR 1467 V 23), Pap., fol. 5v–7v, hier fol. 6v.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 65, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-08-22_1_0_13_27_0_65_65
(Abgerufen am 28.03.2024).