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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. übergibt Erhard von Leutfaring das bisher von diesem verwaltete Schloß Mödling samt dazugehörigem Amt, Ungeld, Bergrecht, Zehnt und Zubehör pfleg- und bestandsweise für drei Jahre, beginnend mit kommendem unserer lieben Fraun tag der schidung (1470 August 15), gegen eine jährlich an den Quatembern zu leistende Zahlung von 800 Pfd. Pf. in landläufiger Münze und 8 Fudern Wein. Erhard von Leutfaring soll ihm, seinem Sohn Maximilian und ihren Erben gegenüber treu und gehorsam sein, das Schloß auf deren Befehl und Kosten offenhalten, davon keinen Krieg anfangen, die dazugehörigen Leute und Holden nicht über die gewöhnlichen Zinsen, Dienste, Ungelder und Robot belasten, diese vor Gewalt und Unrecht schützen und nicht ihrer Herrschaft entziehen. Nach Ablauf der drei Jahre oder im Todesfall Erhards soll der übertragene Besitz nach schriftlicher oder mündlicher Vorankündigung ohne Widerspruch, andernfalls unter Begleichung des dadurch entstandenen Schadens zurückgegeben werden.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erw. im Revers Erhards von Leutfaring von 1470 August 4, Wien, im HHStA Wien (Sign. AUR sub dato 1470 VIII 3), Perg., 2 grüne SS des Ausst. und Jörgs Scheck von Bokching in wachsf. Schüsseln an Ps.1

Anmerkungen

  1. 1Reg.: Chmel n. 6091 (datiert August 3).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 61, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-08-04_1_0_13_27_0_61_61
(Abgerufen am 28.03.2024).