Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

Sie sehen den Datensatz 52 von insgesamt 284.

K.F. übergibt Reinprecht Hindersbühler bis auf Widerruf das von dem verstorbenen Erasmus von Stubenberg gekaufte Schloß Liechtenstein bei Judenburg pflegweise sowie das dortige Landgericht und die zum Schloß gehörigen Nutzen, Renten, Zinsen und Gülten bestandsweise1. Reinprecht und seine Erben sollen von den Einnahmen jährlich 90 Pfd. Pf. an ihn (K.F.) abführen und den Rest für die Burghut behalten, mit diesem Besitz ihm, seinem Sohn Maximilian und ihren Erben treu und gehorsam sein, das Schloß auf deren Befehl und Kosten offenhalten, davon keinen Krieg anfangen, die dazugehörigen Leute und Holden nicht über die gewöhnlichen Zinsen, Dienste und Robot belasten, diese vor Gewalt und Unrecht schützen und Schloß und Landgericht nicht ihrer Herrschaft entziehen. Nach schriftlicher oder mündlicher Aufforderung soll der übertragene Besitz ohne Widerspruch zurückgeben werden, andernfalls dürfen sich K.F. und seine Erben am Hab und Gut Reinprechts oder dessen Erben schadlos halten.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erw. im Revers Reinprecht Hindersbühlers von 1470 Juni 6, o.O., im HHStA Wien (Sign. AUR 1470 VI 6), Perg., 2 SS von Reinprechts Bruder Jörg Hindersbühler und von Lambrecht Krel in wachsf. Schüsseln an Ps, mit Rta-Vermerk auf der Rückseite2.

Anmerkungen

  1. 1Erasmus von Stubenberg hatte das Schloß Liechtenstein 1465 März 29 verkauft; vgl. Loserth, Stubenberg S. 143.
  2. 2Reg.: Göth, Urkunden-Regesten 9 n. 604. Verzeichnet im Urkundeneingangsregister, d.d. 1471 Januar 14, im HHStA Wien (Sign. AUR 1467 V 23), Pap., fol. 5v–7v, hier fol. 6r. – Dazu auch Muchar, Geschichte der Steiermark 8 S. 68.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 52, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-06-06_1_0_13_27_0_52_52
(Abgerufen am 19.04.2024).