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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. übergibt Andreas von Hohenwart, seinem Obersten Truchseß in Krain und der Windischen Mark, bis auf Widerruf das Schloß Obercilli mit der Burggrafschaft pflegweise und die Einnahmen aus den Nutzen und Renten des Amtes Cilli bestandsweise, von denen dieser für die Burghut jährlich 350 Pfd. Pf. verwenden soll und darüber hinaus ihm (K.F.) oder seinen Erben zu den Quatembern wie üblich 197 Pfd. 5 Sch. 22 Pf. entrichten muß. Andreas soll ihm, seinem Sohn Maximilian und ihren Erben gegenüber treu und gehorsam sein, das Schloß auf ihren Befehl und ihre Kosten offenhalten, davon aus keinen Krieg anfangen, die dazugehörigen Leute und Holden nicht über den gewöhnlichen Zins, Dienst und Robot belasten, sie vor Gewalt und Unrecht schützen und nicht ihrer Herrschaft entziehen und dafür sorgen, daß der Wildbestand in der Grafschaft nicht durch Wilderei dezimiert wird. Nach schriftlicher oder mündlicher Aufforderung durch K.F. oder dessen Erben ist der übertragene Besitz mit Zubehör ohne Widerspruch abzutreten, andernfalls dürfen sie sich am Hab und Gut der Hohenwarter schadlos halten.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erw. im Revers Andreas Hohenwarters von 1470 Mai 31, o.O., im HHStA Wien (Sign. AUR 1470 V 31), Perg., 2 grüne SS des Ausst. und Wilhelms von Auersperg in wachsf. Schüsseln an Ps, mit Rta-Vermerk auf der Rückseite1. Lit.: Zur Person des Andreas von Hohenwart vgl. die Angaben in n. 43; zu Stadt und Burg Cilli im 15. Jh. siehe Gubo, Geschichte der Stadt Cilli S.173ff.

Anmerkungen

  1. 1Reg.: Göth, Urkunden-Regesten 9 n. 603.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 50, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-05-31_1_0_13_27_0_50_50
(Abgerufen am 28.03.2024).