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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. verpfändet Wilhelm von Auersperg und dessen Erben das Schloß und die Herrschaft Krumau samt Nutzen, Renten, Zinsen, Gülten und Zubehör für die bereits erhaltenen 1.450 fl. ung. satz- und pflegweise. Er verpflichtet sie, mit diesem Besitz ihm, seinem Sohn Maximilian und ihren Erben gegenüber treu und gehorsam zu sein, das Schloß auf ihren Befehl und ihre Kosten offenzuhalten, davon keinen Krieg anzufangen, die dazugehörigen Leute und Holden nicht über die gewöhnlichen Zinsen, Nutzen, Renten und Robot zu belasten, vor Unrecht zu schützen und seiner Herrschaft nicht zu entziehen. Nach schriftlicher oder mündlicher Aufforderung durch K.F. oder dessen Erben ist der übertragene Besitz ohne Widerspruch abzutreten, andernfalls dürfen sie sich am Hab und Gut Wilhelms von Auersperg oder dessen Erben schadlos halten.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erw. im Revers Wilhelms von Auersperg von 1470 Mai 25, o.O., im HHStA Wien (Sign. AUR 1470 V 25), Perg., 2 SS des Ausst. (grün) und des Ritters Reinbrecht Reichenburger (rot) in wachsf. Schüsseln an Ps, mit Rta-Vermerk auf der Rückseite1. Lit.: Heinig, Friedrich III./1 S. 232.

Anmerkungen

  1. 1Reg.: Chmel n. 6031. – Verzeichnet im Urkundeneingangsregister, d.d. 1471 Januar 14, im HHStA Wien (Sign. AUR 1467 V 23), Pap., fol. 5v–7v, hier fol. 6v.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 47, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-05-25_1_0_13_27_0_47_47
(Abgerufen am 28.03.2024).