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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. befiehlt seinen Amtleuten, die zur Kartause Seitz gehörenden Leute und Holden, die aus Not von Feinden erbeutetes Vieh gekauft hatten, nicht weiter zu verfolgen, da sich dieselben, wie ihm der Prior von Seitz mitgeteilt hat, bereit erklärt haben, das Vieh den rechtmäßigen Eigentümern gegen Kostenerstattung zurückzustellen.

Überlieferung/Literatur

[Org. oder Kop. im StmkLA Graz, zuvor im HHStA Wien] – Im HHStA Wien überliefert als Repertorialeintrag des 19. Jh. (Sign. Ab XIV/2, Bd. 2 sub dato). Druck: Krones, Beiträge S. 65 n. 40 (Teildruck). Reg.: Lichnowsky(-Birk) 7 n. 1445.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 41, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-05-19_1_0_13_27_0_41_41
(Abgerufen am 28.03.2024).