[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27
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K.F. teilt dem Hofrichter Gf. Johann von Sulz und den Urteilssprechern des Hofgerichts von Rottweil mit, daß er aufgrund einer vorgebrachten Appellation Wilhelms von Rechberg zu Neuburg gegen ein vom Rottweiler Hofgericht ergangenes Urteil dessen Streit mit Rudolf von Westerstetten an sich gezogen und den Parteien Rechttage vor sich gesetzt habe1. Er befiehlt ihnen deshalb, in dieser nunmehr am ksl. Kammergericht anhängigen Sache nichts mehr zu unternehmen und erklärt alle dennoch ergehenden Sentenzen für ungültig und dem Appellanten unschädlich.
- Originaldatierung:
- Am funfften tag des monets aprilie (nach Kop.).
- Kanzleivermerke:
- KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).
Überlieferung/Literatur
Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, Kop. zufolge mit aufgedr. S. – Kop.: Inseriert in einer Urkunde Gf. Johanns von Sulz von 1470 Mai 24, o.O., im HHStA Wien (Sign. AUR 1470 V 24), Perg., S des Ausst. in wachsf. Schüsseln an Ps.
Registereinträge
- Friedrich III., römisch-deutscher König (1440-1493), Kaiser (1452) (grundsätzlich zu vergleichen sind bei an Länder, Gebiete etc. gebundenen Funktionen die jeweiligen Örtlichkeiten. Siehe besonders unter Kärnten, Krain, Österreich, Steiermark, Tirol sowie zentralen landesfürstlichen Orten wie etwa Graz, Wien, Wiener Neustadt etc.)
- Rechberg (s. Schwäbisch Gmünd, Baden-Württemberg), Herren von ~ und Hohenrechberg
- Rottweil (nö. Villingen-Schwenningen, Baden-Württemberg), Stadt
- Sulz (sö. Freudenstadt, Baden-Württemberg), Stadt
- Westerstetten (n. Ulm, Baden-Württemberg)
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 27 n. 29, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-04-05_3_0_13_27_0_29_29
(Abgerufen am 28.03.2024).