Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

Sie sehen den Datensatz 29 von insgesamt 284.

K.F. teilt dem Hofrichter Gf. Johann von Sulz und den Urteilssprechern des Hofgerichts von Rottweil mit, daß er aufgrund einer vorgebrachten Appellation Wilhelms von Rechberg zu Neuburg gegen ein vom Rottweiler Hofgericht ergangenes Urteil dessen Streit mit Rudolf von Westerstetten an sich gezogen und den Parteien Rechttage vor sich gesetzt habe1. Er befiehlt ihnen deshalb, in dieser nunmehr am ksl. Kammergericht anhängigen Sache nichts mehr zu unternehmen und erklärt alle dennoch ergehenden Sentenzen für ungültig und dem Appellanten unschädlich.

Originaldatierung:
Am funfften tag des monets aprilie (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, Kop. zufolge mit aufgedr. S. – Kop.: Inseriert in einer Urkunde Gf. Johanns von Sulz von 1470 Mai 24, o.O., im HHStA Wien (Sign. AUR 1470 V 24), Perg., S des Ausst. in wachsf. Schüsseln an Ps.

Anmerkungen

  1. 1Siehe nn. 27 und 28.

Registereinträge

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 29, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-04-05_3_0_13_27_0_29_29
(Abgerufen am 28.03.2024).