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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. verpfändet Hildebrand Wolf für ausstehenden Sold und erlittene Schäden in Höhe von 1.452 Pfd. 4 Sch. 20 Pf. das Schloß St. Peter in der Au samt Nutzen, Renten, Zinsen und Zubehör satz- und pflegweise. Hildebrand und dessen Erben sollen dem Kaiser und dessen Sohn Maximilian treu und gehorsam sein, das Schloß auf eigene Kosten hüten, es aber auch auf Befehl und Kosten des Kaisers offenhalten, von dort aus keinen Krieg beginnen und die Bewohner nicht über die gewöhnlichen Abgaben hinaus belasten, sie vor Gewalt und Unrecht schützen und nicht ihrer Herrschaft entziehen. Nach Auslösung der Pfandschaft, die jederzeit nach schriftlicher oder mündlicher Ankündigung erfolgen kann, müssen das Schloß und die dazugehörigen Einkünfte zurückgegeben werden.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erw. im Revers Hildebrand Wolfs von 1470 Februar 1 im HHStA Wien (Sign. AUR sub dato 1470 II 2), Perg., 2 grüne SS des Ausst. und Hans Grileis’ in wachsf. Schüsseln an Ps, mit Rta-Vermerk auf der Rückseite. Reg.: Göth, Urkunden-Regesten 9 n. 601.

Kommentar

Hildebrand Wolf mußte das Schloß im Mai 1473 wieder abtreten; vgl. dazu n. 206.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 8, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-02-01_1_0_13_27_0_8_8
(Abgerufen am 28.03.2024).