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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. bestätigt Wok von Rosenberg den Empfang von dessen Schreiben bezüglich der Bezahlung Watzlaw Wulczkos. Er verspricht ihm, unverzüglich eine Botschaft zum Kg. (Wladislaw) von Ungarn und Böhmen zu entsenden, um bei diesem die Zahlung von 12.000 fl. ung. an Wulczko zu bewirken.1 K.F. fordert Wok auf, Wulczko zu veranlassen, die ausstehende Zahlung abzuwarten, und zusammen mit anderen Hauptleuten in Böhmen zu verhindern, daß jener sich gegenüber ihm (K.F.) oder dem Kg. feindlich verhalte. Er verspricht, Wulczko das zu bezahlen, was er diesem schulde, womit er sich begnügen soll. Wok solle sich nicht die auch in anderen Dingen aufgewendete Mühe verdriessen lassen. Sollte ihm (K.F.) oder seinen Leuten deshalb Schaden entstehen, geschehe dies nur durch den Verzug des Kg. bei der Zahlung der Summe und nicht durch seine (K.F.) Schuld.

Originaldatierung:
An montag nach dem suntag Letare in der vassten.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.p. – KVv: Dem edeln unserm und des reichs lieben getrewn Wokhen von Rosenberg (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im SOA Třeboň (Sign. Historica 3344b), Pap., rotes (wohl) S 21 als Verschluß rücks. aufgedrückt (Spuren).

Kommentar

Siehe n. 805 und n. 814.

Anmerkungen

  1. 1Kg. Wladislaw hatte sich am 19. November 1491 gegenüber K.F. verpflichtet, das Geld bis zum 11. November 1492 an Wulczko und seine Anhänger zu zahlen, siehe Firnhaber, Beiträge Ungern S. 494.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 812, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1493-03-18_1_0_13_26_0_812_812
(Abgerufen am 29.03.2024).