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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. bestätigt zugleich als regierender Herr und Landesfürst auf Bitten der Bürger von Rohrbach zur Förderung ihres Marktes wissentlich mit dem brief seine wörtlich inserierte Erläuterung1 seines den Rohrbachern erteilten Salzhandelsprivilegs. Er bestimmt, daß diese in allen Punkten und Artikeln in Kraft bleiben soll und die Bürger sie ungehindert geniessen mögen, und befiehlt all seinen Hauptleuten, Gff. Freiherren, Rittern etc. sowie allen übrigen Untertanen, seine Erläuterung zu beachten.

Originaldatierung:
Am montag vor sanndt Gallen tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Abschrift im StadtA Böhmisch Krumau im SOkA Český Krumlov (Sign. AM Českého Krumlova, kartón 113 Sign. C I 1), Pap. (16. Jh.). Am 13. November 1490 hatte K.F. nach Beschwerde der Bürger von Hofkirchen und Felden die Erlaubnis zur Einfuhr Passauer Salzes durch die Rohrbacher auf drei Pfund der kleinen Kufe verringert, siehe Nösslböck, Inventar S. 76f., bekräftigte nun jedoch mit dieser erneuten Bestätigung die für die Rohrbacher günstigeren Bedingungen. Lit.: Hassleder, Geschichte Neufelden S. 69f.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 786.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 800, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-10-15_1_0_13_26_0_800_800
(Abgerufen am 28.03.2024).