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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. bekundet wissenntlich mit dem brief, daß er Kaspar von Roggendorf, seinem Kämmerer und Bggf. von Steyr, die Maut, das Ungeld und das Gerichtsgeld zu Enns mit Zubehör von den yetzverganngen weichnachtt(e)n an für zwei Jahre bis weichnachtten 1494 gegen jährlich zu entrichtende 1.100 Pfund Pfennige oder rh. fl. in bestanndsweis überlassen habe. Er bestimmt, daß Kaspar sie in dieser Zeit innehaben und nutzen sowie ihm oder seinen Erben dafür jährlich die 1.100 Pfund Pfennige guter landläufiger Münze ungemindert zu quottembern entrichten soll, wie es Sitte und Gewohnheit sei. Kaspar soll außerdem die Bürger und die zum dortigen Gericht und Ungeld gehörigen Leute sowie die dorthin kommenden Kaufleute nicht über die üblichen Abgaben unbillig belasten und keine Beeinträchtigung seiner (K.F.) Rechte zulassen und ihm oder seinem dazu Bevollmächtigten die Maut, das Ungeld und das Gerichtsgeld nach Ende der zwei Jahre mit Zubehör überantworten, wie dieser es sich ihm gegenüber verschrieben habe.

Originaldatierung:
An eritag sannd Anthonien tag.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.p. – KVv: Rta (Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org.1 in den Roggendorfschen Urkunden im MZA Brno (Sign. G 9 Roggendorfské listiny 18), Perg., rotes S 21 in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem S 16 rücks. eingedrückt an Ps. Reg.: Chmel, Verzeichnis Brünn S. 106 n. 18. Lit.: Bergmann, Freiherren von Rogendorf S. 529.

Anmerkungen

  1. 1Erwähnt bei Hlaváček, Originalurkunden S. 18.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 792, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-01-17_1_0_13_26_0_792_792
(Abgerufen am 18.04.2024).