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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. bekundet wissenntlich mit dem brief, daß er seinem Kämmerer Kaspar von Roggendorf widerruflich das Schloß Steyr in phlegweis sowie die Nutzungsrechte, Renten und Vogteien der dortigen Herrschaft, das Ungeld und die Stadtsteuer zu Steyr, die Gülte von der dortigen Mühle, die ihm die Bürger jährlich zu entrichten haben, sowie die Lehensabgaben der dortigen Herrschaft von den nagstkomennden weichnachtten an in bestanndsweis überlassen habe. Er bestimmt, daß Kaspar das Schloß innehaben, von dessen Einnahmen auf eigene Kosten behüten, bewahren und versorgen sowie ihm und seinen Erben dafür jährlich 5.000 fl. rh. entrichten soll. Kaspar soll das Schloß außerdem für ihn oder nach seinem Tod für seinen Sohn Kg. Maximilian oder nach dessen Tod für seine anderen Erben offenhalten und ihm und all seinen Leuten zugänglich machen, sooft er dies begehre, jedoch auf seine (K.F.) Kosten. K.F. verbietet ihm, ohne seinen Befehl von diesem Schloß aus einen Krieg oder Angriffe zu unternehmen, Frieden mit seinen Feinden einzugehen oder an dem Schloß etwas auf seine (K.F.) Kosten baulich zu verändern. Er befiehlt Kaspar, weder die Bürger und die zur dortigen Herrschaft gehörigen Leute über die üblichen Abgaben und Leistungen unbillig zu belasten, noch eine Beeinträchtigung seiner (K.F.) Rechte zuzulassen, sondern diese zu schützen. Sollten er (K.F.) oder nach seinem Tod sein Sohn Maximilian oder nach dessen Tod seine anderen Erben das Schloß und die Nutzungsrechte nach entsprechender schriftlicher oder unter Zeugen erfolgter Aufforderung wieder einlösen wollen, so soll Kaspar es ihm oder seinem dazu Bevollmächtigten zusammen mit den Urbarregistern und anderem Zubehör überantworten und mit seinen Erben und Dienern Sorge tragen, daß dies auch im Falle von Kaspars Tod oder Gefangenschaft geschieht, wie dieser es sich ihm gegenüber verschrieben habe.

Originaldatierung:
An montag vor sannd Andrees tag des heiligen zwelfboten.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.p. – KVv: Rta (Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org.1 in den Roggendorfschen Urkunden im MZA Brno (Sign. G 9 Roggendorfské listiny 17), Perg., rotes S 21 in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem S 16 rücks. eingedrückt an Ps. Reg.: Chmel, Verzeichnis Brünn S. 106 n. 17. Lit.: Bergmann, Freiherren von Rogendorf S. 528.

Anmerkungen

  1. 1Erwähnt bei Hlaváček, Originalurkunden S. 18.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 791, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1491-11-28_1_0_13_26_0_791_791
(Abgerufen am 18.04.2024).