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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. teilt den in Prag versammelten Herren sowie den Vertretern der Ritterschaft und der Städte des Kgr. Böhmen1 mit, er habe zusammen mit seinem Sohn Kg. Maximilian aus mercklichen tapferen Ursachen und gutem Grunde beabsichtigt, eine Botschaft zu ihrem Tag zu entsenden, um mit ihnen zu verhandeln und sie ausführlich von der gotlichen gerechtikeytt zu unterrichten, die er am Kgr. Ungarn besitze,2 sowie von den schriftlichen Abmachungen, die vormals zwischen ihm und den Königen von Polen und Böhmen wegen der beiderseitigen Rechte getroffen worden waren, denen sich jedoch der Kg. (Waldislaw II.) von Böhmen entgegen ihrer gesipt Freundschaft und den Pflichten, mit dem er ihm als Kf. des Reiches hoch verwant und verbunden sei, unbillig entziehe.3 Er bedankt sich für das Geleit, das sie auf seine Bitte hin seiner Botschaft erteilt hätten. Diese habe er mercklicher unnser geschefft halben jedoch nicht so schnell zusammenrufen und abfertigen können, wie er es gern getan hätte, und nun infolge des ungewiters und posen wegs nicht abgesandt. K.F. bittet die in Prag Versammelten, die genannten Ursachen für das Ausbleiben seiner Botschaft zu akzeptieren, und verspricht, sie trotzdem von seinen Rechten und den getroffenen Abmachungen zu unterrichten. Damit der jetzige, zum Schaden der Länder geführte Krieg und das Vergießen christlichen Blutes beendet werden, fordert er sie auf, seine Ansprüche anzuerkennen und den Kg. von Böhmen gütlich auf dessen ungebührliches und grundloses Vorgehen hinzuweisen, jenem zumindest jedoch keinen Rat und keine Unterstützung mit Leuten oder Geld zu leisten, wie sie es gegenüber K. und Reich, dem sie sunderlich verwanet seien, sowie gegenüber sich selbst und den Ländern schuldig seien. K.F. schlägt ihnen vor, bei passender Gelegenheit einen Tag nach Budweis einzuberufen, auf dem ihre bevollmächtigten Vertreter und seine Botschaft weiter verhandeln sollen, oder ihm andernfalls ihre Antwort auf das zuzuschicken, was der Hauptmann Dobesch von Boskowitz und Černahora seinet und seines Sohnes Kg. Maximilians wegen mit etlichen von ihnen beredet und ihnen schriftlich übergeben hätte oder ihnen auf dem Tag in Prag vortragen würde.

Originaldatierung:
An suntag Oculi in der vasten (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. (nach Kop.). – KVv: Den edeln, ersamen unnsers und des reichs lieben getrewen, den herr(e)n, ritterschafft und den steten des konigkreichs Behem, yetzo zu Prag beyeinander versamelt sein (Adresse, nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Abschrift im SOA Třeboň (Sign. Historica 3317), Pap. (15. Jh.). Lit.: Palacky, Geschichte von Böhmen 5, 1 S. 351.

Anmerkungen

  1. 1Der Landtag war bereits im Februar 1491 in Prag abgehalten worden, siehe Palacky, Geschichte von Böhmen 5, 1 S. 350f.
  2. 2Siehe n. 787 Anm. 1.
  3. 3Kg. Wladislaw II. von Böhmen war am 15. Juli 1490 unter Umgehung der Ansprüche K.F. und Kg. Maximilians zum Kg. von Ungarn proklamiert worden, siehe Wiesflecker, Ungarnunternehmen S. 43f. Die erwähnten Abmachungen beziehen sich vermutlich auf die von 1474 bis 1477 von K.F. mit den Kgg. Wladislaw von Böhmen und Kasimir IV. geschlossenen Verträge, siehe n. 670 und n. 692 Anm. 1 sowie Nehring, Matthias Corvinus S. 70–84.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 789, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1491-03-06_1_0_13_26_0_789_789
(Abgerufen am 29.03.2024).