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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. unterrichtet Bürgermeister, Richter und Rat der Stadt Budweis von der Beschwerde seines Untertans Lehner aus Leopoldschlag, daß ihn einer ihrer Mitbürger wegen eines Rosses, das er auf offenem Markt zu Leopoldschlag von einem Hintersassen der Herren von Rosenberg gekauft hatte, bei ihnen verboten1 habe. Er befiehlt ihnen unter Hinweis auf sein Schreiben2 an Wok von Rosenberg, Lehner aus dem verbott ledig zu lassen und ihren Mitbürger anzuweisen, sich wegen des Rosses an den Hintersassen zu halten.

Originaldatierung:
An sambstag vor dem suntag Remi(ni)sce(re).
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.p. – KVv: Unnsern und des reichs lieben getrewn N, burgermaister, richter und rat zum Budweys (Adresse, Blattmitte); Lehn(er) aus v(er)bot led(ig) lass(en) (unter Blattrand, links).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Budweis im SOkA České Budějovice (Sign. AM České Budějovice, CHŘ 1490/1), Pap., rotes (wohl) S 21 als Verschluß rücks. aufgedrückt (Spuren).

Anmerkungen

  1. 1Verklagen bzw. vor Gericht laden.
  2. 2Siehe n. 785.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 784, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1490-03-06_1_0_13_26_0_784_784
(Abgerufen am 28.03.2024).