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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. befiehlt den gegenwärtigen und zukünftigen Bürgermeistern, Richtern und Räten der Stadt Freistadt, zusammen mit den gleichfalls angeschriebenen Gotthard von Starhemberg und Christoph von Zelking1 gegen diejenigen vorzugehen, die ihre Privilegien mißachteten, sie in seinem Namen zu verhaften, deren Kaufmannsgüter bis auf seinen weiteren Befehl zu beschlagnahmen und die Pferde, die diese Güter transportierten, zu ihrem Nutzen zu gebrauchen. Er folgt damit der Bitte dieser Stadt, die sich bei ihm durch ihre Abgesandten über die trotz seines ksl. Schreibens2 weiterhin erfolgende Mißachtung ihrer von seinen Vorfahren, den Fürsten von Österreich, erworbenen Privilegien beklagt hatte. Obwohl diesen Privilegien zufolge großes und kleines Salz sowie Waren aus Venedig und anderes Kaufmannsgut von seinem Land ob der Enns nach Böhmen und zurück nur auf der Straße nach Freistadt transportiert und an der dortigen Maut niedergelegt werden dürfen, würden diese Straße sowie die Entrichtung von Maut und Zöllen durch die Nutzung fremder Straßen durch den Haselbach nach Leonfelden über den Roßberg und andernorts umgangen. Untertanen von Adligen und andere Leute würden im Umkreis von einer Meile um Freistadt Bier und Wein aus Österreich und Böhmen ausschenken, obwohl sie dies nur mit Wein, Met und Bier tun dürften, die sie den Freistädtern abgekauft hätten. Wegen des täglichen, entgegen altem Herkommen erfolgenden furkauffens3 von billigen Waren auf dem Land blieben Jahr- und Wochenmarkt in Freistadt unbesucht, so daß Teuerung entstünde und den Bewohnern insgesamt der Lebensunterhalt entzogen werde.

Originaldatierung:
An erichtag nach sant Anders tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

[Org. im LA Linz] – Kop.: Abschrift im ANM Praha (Sign. D kartón 2 118a), Pap. (15. Jh.). Druck: Kurz, Handel S. 369–371; Maade, Freistadts Handelsgeschichte 2 S. 19f. (Auszüge). Reg.: Chmel n. 8476; Gönnenwein, Stapelrecht S. 420 n. 142 (zu Nov. 30). Lit.: Maade, Freistadts Handelsgeschichte 2 S. 19–23.

Kommentar

Siehe n. 783.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 777f.
  2. 2Siehe n. 627 oder n. 662.
  3. 3Kauf von Waren, um diese teurer weiterzuverkaufen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 780, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1489-12-01_1_0_13_26_0_780_780
(Abgerufen am 29.03.2024).