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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. verleiht auf dessen Bitten Hans Daniel Menntiger, Bürger zu Portenau, und dessen Erben wegen der Schäden, die dieser durch den verstorbenen Franciscus de Quechis erlitten habe, wissentlich mit dem brief ein Haus und Güter im Dorf Poincico, eine Hufe zu Cordenons, die Äcker im Dorf Rorai, die Franciscus gehört hatten und wegen dessen Verbrechen1 an ihn gefallen seien, sowie den Zehnt und zwei Hufen zu Cordenons, die vom verstorbenen Niklas Monteregaler an ihn gekommen seien, zu rechtem Kaufrecht. Er bestimmt unter Androhung des Verlustes dieses Kaufrechts, daß sie diese Güter und Zehnte samt Zubehör besitzen und nutzen, in Dorf und Feld instandhalten, ihm und seinen Erben in der Hauptmannschaft zu Portenau davon jährlich zu sand Agnes tag (Jan. 21) 50 fl. ung. Landeswährung entrichten und alles das tun sollen, was ihm die anderen Leute in dem Dorf schuldig seien. K.F. befiehlt Jörg Elacher, seinem Hauptmann zu Portenau, bzw. den künftigen dortigen Hauptleuten, dem jetzigen und zukünftigen Richter und Rat sowie den Bürgern und Leuten zu Portenau und Cordenons die Beachtung seines Privilegs.

Originaldatierung:
An sambstag vor dem sumbtag Oculi in der vasten (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Abschrift im Familienarchiv Thun-Hohenstein im SOA Litoměřice pobočka Děčín (Sign. RA Thun-Hohensteinů, Tyrolské oddělení, sign. V-185), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1K.F. hatte 1468 über Franciscus und andere Personen wegen ihr Vorgehen gegen das Schloß Portenau die Acht verhängt, siehe Valentinelli, Diplomatarium Portusnaonense n. 270.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 763, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-03-17_1_0_13_26_0_763_763
(Abgerufen am 16.04.2024).