Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

Sie sehen den Datensatz 758 von insgesamt 820.

K.F. teilt Kf. Albrecht von Brandenburg unter Hinweis auf seinen vormaligen Befehl1 mit, Sigmund d. J. von Schwarzenberg habe ihn unterrichtet, daß ihm Wolf und Michael von Schwarzenberg das ihm rechtmäßig gehörende Schloß Stephansberg und andere Schlösser und Güter, die der verstorbene Michael von Schwarzenberg hinterlassen hatte, entgegen ihrer gütlichen Übereinkunft bisher unbillig vorenthielte. Er befiehlt ihm aus ksl. Machtvollkommenheit und unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade und Strafe, nicht zuzulassen, daß Sigmund von Schwarzenberg das genannte Schloß samt Zubehör durch Wolf und Michael oder Dritte mit Gewalt entzogen werde, sondern diesen im Namen von K. und Reich zu schützen, damit er nicht zu einem weiteren Eingreifen genötigt sei. K.F. verspricht zugleich, gegen Wolf und Michael von Schwarzenberg und jeden anderen, der dies begehre, recht ergehen zu lassen.

Originaldatierung:
Am sechs unnd zwaintzigsten tag des monets aprilis (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Abschrift des schwarzenbergischen Archivars Anton Mörath aus dem damaligen kgl. Kreisarchiv zu Würzburg vom 11. Juni 1877 im Familienarchiv Schwarzenberg im SOA Třeboň oddělení Český Krumlov (Sign. RA Schwarzenbergů primogenitura, Lade 24), Pap.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 757.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 758, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1485-04-26_1_0_13_26_0_758_758
(Abgerufen am 29.03.2024).