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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. teilt den Kff. geistlichen und weltlichen Fürsten, Prälaten, Gff. etc. sowie allen übrigen Reichsuntertanen mit, daß die Brüder Wolf und Michael zu Stephansberg im Stift Würzburg, welche von Michael von Schwarzenberg mit Ursula Franckengrüner nach dem Tod von deren Ehemann vermutlich unehelich gezeugt worden seien, sich Herren zu Schwarzenberg nennen, deren Wappen führen sowie den rechten ehelichen Erben von Schwarzenberg ihre Schlösser, Gülten und Güter vorenthalten würden. Er verbietet allen und jedem Einzelnen von ihnen aus ksl. Machtvollkommenheit und unter Androhung seiner und Reiches schweren Ungnade und Strafe, Wolf und Michael als Herren von Schwarzenberg anzuerkennen oder sie auf Versammlungen und andernorts an Herren Statt zu setzen. Sie sollen die Brüder vielmehr im Namen von K. und Reich dazu anhalten, diesen Titel abzulegen und den rechten Erben von Schwarzenberg ihre Schlösser, Gülten, Güter und anderes Vorenthaltene zu übergeben, bis bewiesen sei, daß Michael von Schwarzenberg und Ursula Franckengrüner bis zu ihrem Tode und vor Wolfs und Michaels Geburt nach Satzung und Ordnung der christlichen Kirche ehelich zusammengelebt und die Kinder ehelich gezeugt hätten.

Originaldatierung:
Am achten tag deß monatß novembris (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Beglaubigte Abschrift des ksl. Notars Johannes Flurheim, Klerikers der Würzburger Diözese, vom 13. September 1664 im SOA Třeboň oddělení Český Krumlov (Sign. RA Schwarzenberg, Lade 8), Pap., rotes S rücks. aufgedrückt. Reg.: Regg.F.III. H. 10 n. 583 (nach unzureichender Überlieferung). Lit.: Schwarzenberg, Schwarzenberg S. 47–52; Borchardt, Illegitime S. 271f.

Kommentar

Siehe n. 758.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 757, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1484-11-08_1_0_13_26_0_757_757
(Abgerufen am 29.03.2024).