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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. erlaubt für sich und seine Erben Kaspar von Roggendorf, seinem Kämmerer und Pfleger zu Ybbs, und dessen Erben wissenntlich mit dem brief, ihm den Sold, welchen Kaspar den zum Schutz der Stadt Ybbs angeworbenen Dienstleuten von seinem eigenen Gut entrichtet hatte, in Rechnung zu stellen und 600 Pfund Pfennige aus dem Aufschlag zu Melk zu begleichen, dessen Einnahmen er ihm zusammen mit seinem Diener Hans von Plankenstein übertragen hatte.1 Er verspricht, daß diese Summe von ihrem Aufschlag abgezogen werden soll, und erlaubt ihnen, diesen bis dahin einnehmen zu dürfen.

Originaldatierung:
An sambstag vor unserr lieben frawen tag nativitat(is).
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i. p(er) d(ominum) S(igmund) Prusch(enk), marsch(alk) et camer(arius); Rta (unten rechts).

Überlieferung/Literatur

Org. in den Roggendorfschen Urkunden im MZA Brno (Sign. G 9 Roggendorfské listiny 228), Perg., rotes (wohl) S 16 unter dem Text aufgedrückt; rotes (wohl) S 21 rücks. aufgedrückt. Reg.: Chmel, Verzeichnis Brünn S. 122 n. 228.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 682f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 754, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1483-09-06_1_0_13_26_0_754_754
(Abgerufen am 18.04.2024).