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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. bekundet, daß er Kaspar von Roggendorf, seinem Kämmerer und Pfleger zu Ybbs, wissentlich mit dem brief das Schloß Werfenstein im Struden widerruflich in phlegweis sowie die dazugehörigen Mauten und Renten in bestandsweis überlassen habe. Er bestimmt, daß Kaspar das Schloß innehaben und von den besagten Mauten und Renten behüten, bewahren und versorgen sowie ihm und seinen Erben jährlich 600 Pfund Pfennig landläufiger Währung ohne Minderung zu quottembern überantworten soll, wie es Sitte und Gewohnheit sei. Kaspar soll das Schloß außerdem für ihn oder nach seinem Tod für seinen Sohn Ehz. Maximilian von Österreich oder nach dessen Tod für seine anderen Erben und für all ihre Leute, sooft er dies begehre, jedoch auf seine (K.F.) Kosten ständig offenhalten und zugänglich machen. K.F. verbietet ihm, seine zum Schloß gehörenden Untertanen über die üblichen Abgaben und Leistungen sowie Kaufleute über die übliche Maut hinaus unbillig zu belasten, und befiehlt ihm, das Schloß mit der dazugehörigen Maut und den Renten nach entsprechender Aufforderung ihm oder nach seinem Tod seinem Sohn oder nach dessen Tod seinen anderen Erben wieder abzutreten, wie es sich Kaspar ihm gegenüber verschrieben habe.

Originaldatierung:
An eritag unserr lieben frawn abennd nativitatis.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.p. – KVv: Rta (Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org.1 in den Roggendorfschen Urkunden im MZA Brno (Sign. G 9 Roggendorfské listiny 9), Perg., anh. S an Ps. ab und verloren. Reg.: Chmel, Verzeichnis Brünn S. 106 n. 9. Lit.: Bergmann, Freiherren von Rogendorf S. 526.

Anmerkungen

  1. 1Erwähnt bei Hlaváček, Originalurkunden S. 18 (zu Sept. 9).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 733, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1479-09-07_1_0_13_26_0_733_733
(Abgerufen am 28.03.2024).