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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. weist die schriftlichen Klagen Woks von Rosenberg über den Bruch des bestehenden Waffenstillstandes1 ebenso zurück wie dessen Schadenersatzforderungen. Vielmehr hätten dieser und dessen Anhänger den Krieg gegen ihn (K.F.), seine Lande und Leute ohne jede Ursache angefangen und mutwillig geführt, indem Wok den Landleuten ob der Enns das ihm verschriebene Schloß Herschlag nach Ablauf der Verschreibung solange vorenthalten habe, bis es in die Hände des Feindes gefallen sei.2 Wok habe außerdem seinen (K.F.) Feinden Aufenthalt und Durchzug durch sein Gebiet gewährt und dadurch seine (K.F.) Leute zur Gegenwehr genötigt, so daß dieser ihm billigerweise Schadensersatz schulde. K.F. verspricht, seine Räte zu dem Tag nach Linz zu entsenden, den diese und Woks Gesandte auf dem unlängst abgehaltenen Linzer Landtag auf sannd Sebastian tag nagstkomenden (1479 Jan. 20) vereinbart hatten und auf dem über den gegenseitigen Schadensersatz verhandelt werden soll. Er fordert Wok auf, diesen Tag ebenfalls zu besuchen, Land und Leute nicht weiter zu bekriegen und den Waffenstillstand einzuhalten, wie auch er es seinen Leuten befohlen habe.3

Originaldatierung:
An freitag vor sannd Tamans tag des heiligen zwelifpoten.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.p. – KVv: Dem ed(e)ln unserm und des reichs lieben getrewn Woken von Rosenberg (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im SOA Třeboň (Sign. Historica 3159b), Pap., rotes (wohl) S 21 als Verschluß rücks. aufgedrückt (Spuren). Lit.: Vancsa, Geschichte 2 S. 506f.

Kommentar

Siehe n. 705 und n. 723.

Anmerkungen

  1. 1Der Waffenstillstand war am 20. April 1477 abgeschlossen, danach verlängert und von österreichischen Adligen mehrfach gebrochen worden, siehe Cori, Grenzfehden S. 29–34.
  2. 2Herschlag war im November 1475 durch Heinrich Rubik von Hlawatetz erobert worden, siehe ebd. S. 24.
  3. 3Siehe n. 722.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 721, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1478-12-18_1_0_13_26_0_721_721
(Abgerufen am 20.04.2024).