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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. unterrichtet Matthias Schlick von Lazan sowie dessen Sohn Hieronymus und weitere Söhne von der Klage des Hans von Paulsdorf1 und befiehlt ihnen allen und jedem einzelnen von ihnen unter Hinweis auf sein vormaliges Schreiben2 aus ksl. Macht, unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade sowie einer je zur Hälfte der ksl. Kammer bzw. den Geschädigten zufallenden Strafe von 40 Mark Gold, unverzüglich auf die Hans von Paulsdorf und dessen Geschlecht zustehenden Lehen zu verzichten und die Lehnsleute, die von jenen Lehen zu empfangen haben, nicht daran zu hindern.

Originaldatierung:
Am nwnd(t)en tag des monads juny (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge jedoch Pap. mit rücks. aufgedrücktem rotem S. – Kop.: Inseriert in einem Notariatsinstrument3 des öff. Notars Johannes Karl, Laicus des Regensburger Bistums, vom 1. August 1478 im Familienarchiv Lobkowicz in den Lobkowicz Collections Nelahozeves (Sign. LR-RA, L 17/11-1), Perg., mit Notarszeichen.

Anmerkungen

  1. 1Das Mandat ist in weiten Teilen gleichlautend mit n. 712.
  2. 2Siehe n. 711.
  3. 3Siehe n. 710 mit Anm. 2.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 714, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1478-06-09_4_0_13_26_0_714_714
(Abgerufen am 28.03.2024).