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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. unterrichtet Bürgermeister und Rat der Stadt Eger von der Klage des Hans von Paulsdorf1 und befiehlt ihnen aus ksl. Macht und unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade sowie einer je zur Hälfte der ksl. Kammer und den Geschädigten zufallenden Strafe von 40 Mark Gold, dafür zu sorgen, daß diejenigen ihrer Bewohner, die von den Paulsdorfern Lehen besitzen oder zu empfangen haben, nicht durch die Schlicke dazu veranlaßt werden, sich dieser Lehenschaft zu entziehen, sondern mit diesen Lehen denen von Paulsdorf und ihren Erben gehorsam sind.

Originaldatierung:
Am newndten tag des m(...)des2 juny.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. – KVv: Mand(at) Paulsdorffer (oberer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Eger im SOkA Cheb (Sign. AM Cheb, kartón 203, fasc. 272 A 757), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt. – Kop.: Inseriert in einem Notariatsinstrument3 des öff. Notars Johannes Karl, Laicus des Regensburger Bistums, vom 1. August 1478 im Familienarchiv Lobkowicz in den Lobkowicz Collections Nelahozeves (Sign. LR-RA, L 17/11-1), Perg., mit Notarszeichen.

Anmerkungen

  1. 1Das Mandat ist in weiten Teilen gleichlautend mit n. 712.
  2. 2An dieser Stelle befindet sich ein Loch in der Urkunde.
  3. 3Siehe n. 710 mit Anm. 2.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 713, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1478-06-09_3_0_13_26_0_713_713
(Abgerufen am 28.03.2024).