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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. unterrichtet alle Reichsuntertanen, die vom Geschlecht derer von Paulsdorf zu Kürn Lehen besitzen oder zu empfangen haben, über die durch Hans von Paulsdorf zu Kürn und Falkenfels als dem Ältesten für sich und sein Geschlecht erhobene Klage, der zufolge Matthias Schlick sowie dessen Sohn Hieronymus und andere seiner Söhne sie in ihren Lehen beeinträchtigten, die ihnen und ihren Vorfahren von alters her in der Stadt und im Land Eger rechtlich gehört und die sie von ihm1 und seinen Vorgängern im Reich laut der ausgestellten Lehnsbriefe seit langer Zeit besessen hätten. Die Schlick unterstünden sich dabei, diese Lehen als an die Krone von Böhmen gefallene von Kg. Wladislaw (II.) zu empfangen und damit ihm und dem Reich zu entziehen, und suchten damit zu verhindern, daß die Adressaten ihre Lehen von den Herren von Paulsdorf empfingen. Da er Hans von Paulsdorf gerade mit diesen Lehen belehnt habe2 und ihn in deren Besitz schützen müsse, befiehlt er ihnen allen zusammen und jedem einzelnen von ihnen aus ksl. Macht unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade und des Verlustes all ihrer Lehen, falls sie von den Schlicken oder Dritten aufgefordert werden sollten, sich der Lehenschaft derer von Paulsdorf zu entziehen, dem nicht Folge zu leisten, sondern mit diesen Lehen Hans von Paulsdorf, dessen Geschlecht und deren Erben nach altem Herkommen gehorsam zu sein.

Originaldatierung:
Am newndten tag des monads juny (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge auf Pap. mit rücks. aufgedrücktem rotem S. – Kop.: Inseriert in einem Notariatsinstrument3 des öff. Notars Johannes Karl, Laicus des Regensburger Bistums, vom 1. August 1478 im Familienarchiv Lobkowicz in den Lobkowicz Collections Nelahozeves (Sign. LR-RA, L 17/11-1), Perg., mit Notarszeichen.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 74 sowie Chmel n. 2178f.
  2. 2Siehe n. 710.
  3. 3Siehe n. 710 mit Anm. 2.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 712, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1478-06-09_2_0_13_26_0_712_712
(Abgerufen am 19.04.2024).