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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. befiehlt seinem Diener Hans von Plankenstein sowie Kaspar von Roggendorf, seinem Kämmerer und Pfleger zu Weitenegg, von dem ihnen verliehenen Aufschlag zu Melk1 seinem Diener Lienhard Fuller 88 Pfund Pfennige, die er jenem auf d(e)n quotember zu weichnacht(e)n des funfundsiebentzigst(e)n jars nagst vergangen schuldig geworden sei, sowie 24 Pfund, vier Schilling und zehn Pfennige für ein Pferd, das Fuller in seinem Dienst zu Schaden gekommen sei, zu entrichten, für die dieser ihm bereits quittiert habe. Er schlägt ihnen wissennlich mit dem brief dieses Geld auf den Aufschlag zu Melk.

Originaldatierung:
An suntag vor sand Johannstag zu sunnbentt(e)n (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Inseriert in einem abschriftlich vorliegenden Vidimus2 des Abtes Ludwig von Melk vom 11. Mai 1478 in den Roggendorfschen Urkunden im MZA Brno (Sign. G 9 Roggendorfské listiny 221), Pap. (15. Jh.).

Kommentar

Siehe n. 699.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 682f.
  2. 2Siehe n. 682 Anm. 4.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 694, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1477-06-22_2_0_13_26_0_694_694
(Abgerufen am 28.03.2024).