Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

Sie sehen den Datensatz 685 von insgesamt 820.

K.F. bekundet für sich und seine Erben, daß er Sigmund Schlick, Herrn zu Weisskirchen, und dessen Erben für geliehene 5.000 fl. ung. und Dukaten wissenntlich mit dem brief das Schloß Wald mit allen Einnahmen und Zugehörungen in satz und phlegweis verpfändet habe, wie es von Ulrich von Grafenegg an ihn gefallen sei. Er bestimmt, daß Sigmund Schlick und dessen Erben das Schloß mit Zubehör für diese Summe besitzen und nutzen, es auf eigene Kosten behüten, bewahren und versorgen und für ihn oder nach seinem Tod für seinen Sohn Hz. Maximilian von Österreich oder nach dessen Tod für seine anderen Erben und für all ihre Leute, sooft er dies begehre, jedoch auf seine (K.F.) Kosten und unbeschadet seiner Verschreibung ständig offenhalten und zugänglich machen soll. K.F. verbietet Schlick, ohne sein Wissen und ohne seine Zustimmung von Wald aus Krieg oder Angriffe zu unternehmen, seine zum Schloß gehörenden Leute über die üblichen Abgaben und Leistungen hinaus zu belasten und die Rechte des Schlosses zu beeinträchtigen oder beeinträchtigen zu lassen. Sollten er (K.F.) oder nach seinem Tod sein Sohn Maximilian oder nach dessen Tod seine anderen Erben das Schloß Wald wieder einlösen wollen, so sollen Schlick und seine Erben dem jederzeit stattgeben und es ihm oder seinem dazu Bevollmächtigten nach schriftlichem oder under augen Ersuchen und Zahlung der 6.000 ung. fl. und Dukaten zusammen mit den Urbarregistern und anderem Zubehör überantworten, wie sie es sich ihm gegenüber verschrieben hätten. K.F. verspricht, ihnen die Wiedereinlösung des Schlosses einen quottember vorher mitzuteilen bzw. es innerhalb des nächstfolgenden quottember gegen die genannte Summe für den Fall einzulösen, daß Schlick oder dessen Erben das Schloß nicht länger als Pfand besitzen wollten und ihm dies verkündeten.

Originaldatierung:
Am suntag vor sannd Philips und sannd Jacobs tag der heiligen zwelifboten.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c.

Überlieferung/Literatur

Org. im Familienarchiv Schlick im SOA Zámrsk (Sign. RA Šlikově, Inv.-č. 493, kartón 61), Perg., anh. S an Ps. ab und verloren. Druck: Chmel, Mon. Habsb. 2 S. 277–279 n. 99. Reg.: Chmel n. 7118.

Kommentar

Siehe n. 730.

Nachträge

Nachträge (1)

Nachtrag von Eberhard Holtz, eingereicht am 16.05.2014.

Die genannte Pfandsumme taucht zuerst mit 5000 Gulden, dann mit 6.000 Gulden auf. Es muß an beiden Stellen 6.000 Gulden heißen (offensichtlich Tippfehler).

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 685, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1477-04-27_1_0_13_26_0_685_685
(Abgerufen am 25.04.2024).