Regestendatenbank - 197.685 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

Sie sehen den Datensatz 667 von insgesamt 820.

K.F. belehnt den vor ihm erschienenen Dietrich von Gymnich als den Ältesten seiner Familie auf dessen Bitten und unter Hinweis auf die Verpfändung des Tuchhauses und des Brothauses zu Aachen an dessen Vorfahren durch Kg. Konrad (IV.)1 sowie auf die Lehnsbriefe, die seine Vorgänger und er selbst als Kg.2 ausgestellt haben und die nun verbrannt seien, rechter wissen und aus ksl. Macht wissentlich in crafft diss brieves mit diesen Häusern. Er bestimmt, daß Dietrich und seine Miterben sie als Reichslehen ungehindert besitzen und nutzen dürfen, jedoch unbeschadet der Wiedereinlösung und Gerechtigkeiten von K. und Reich sowie der Rechte Dritter, und bestätigt, daß dieser den üblichen Lehnseid geleistet habe.

Originaldatierung:
An donrstag nach sand Lucien tag.
Kanzleivermerke:
KVr: fehlt! – KVv: Rta Lucas Snitzer (Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org.3 im Familienarchiv Sternberg-Manderscheid im ANM Praha (Sign. RA Šternberk-Manderscheid 110), Perg., rotes S 18 in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem S 16 rücks. eingedrückt an Ps. Reg.: Regg.F.III. H. 9 n. 257 (nach unzureichender Überlieferung). Lit.: Eiflia illustrata 1, 2 S. 823f.; Oidtman, Geschlecht Gymnich S. 201f.

Kommentar

Siehe n. 761.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. die Genehmigung der von Konrad IV. vorgenommenen Verpfändung des Aachener Gewandhauses an Arnold von Gymnich durch K. Friedrich II. vom Februar 1243 (RI V n. 3378 = n. 14745).
  2. 2Siehe n. 526.
  3. 3Erwähnt bei Hlaváček, Originalurkunden S. 128.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 667, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1473-12-16_1_0_13_26_0_667_667
(Abgerufen am 31.03.2023).