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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. erteilt als Herr und Landesfürst für sich und seine Erben seine Zustimmung dazu, daß Sigmund von Lamberg, sein Pfleger zu Oberstein in Krain, einige zur Lehenschaft seines Ftm. Krain gehörende Güter und Einkünfte seinem Vetter Georg d. Ä. von Lamberg für zehn Jahre laut des darüber ausgestellten Briefes in widerkaufs weis verschrieben hat, und bestätigt diesen Kauf auf Bitten Sigmunds wissentlich mit dem brief, was wir zu recht daran verwilligen und bestett(e)n sullen und mugen. Er bestimmt, daß Georg und dessen Erben diese Güter und Einkünfte nutzen dürfen, wie es nach Widerkaufs-, Lehns- und Landesrecht üblich sei, jedoch unbeschadet seiner und seiner Erben Lehenschaft und anderer Rechte daran. Zu den Gütern und Einkünften zählen: zwei Zehnte zu Ober- und Niederfernig, zwei Garben zu Vopoule (Woppewlach), ein Zehnt am St. Ulrichsberg, zwei Hufen zu Poschenig, von denen auf der einen Rodritsch, auf der anderen Gregoritsch sitzt, alle in der Zirklacher Pfarre gelegen.

Originaldatierung:
An freitag sannd Johanns tag zu sunewennd(e)n.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.p. Wilh(elmus) Auersperg(er) camer(arius).

Überlieferung/Literatur

Org.1 im Familienarchiv Lamberg im MZA Brno (Sign. G 154 RA Lamberků, I-23), Perg., anh. S an Ps. ab und verloren.

Anmerkungen

  1. 1Erwähnt bei Hlaváček, Originalurkunden S. 17 (zu April 24).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 651, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1468-06-24_1_0_13_26_0_651_651
(Abgerufen am 25.04.2024).