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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. teilt allen Hauptleuten, Gff. Freiherren, Rittern etc. sowie all seinen übrigen Amtleuten und Untertanen mit, daß seinem Vernehmen nach zum Schaden seiner Mauten und Zölle sowie der Rechte und Niederlage von Freistadt Kaufmannsgut von großem und kleinem Salz, Waren aus Venedig und andere Dinge auf der Straße von Linz über den Haselbach und durch andere Gegenden vor Leonfelden (Laufeld) sowie durch die Wälder an Freistadt vorbei nach Böhmen und nicht auf der rechten Straße nach Freistadt zur Niederlage gebracht werden, wie es von alters üblich sei. Er befiehlt ihnen allen und jedem einzelnen von ihnen, öffentlich verkünden zu lassen, daß jedermann, der Kaufmannsgut an Freistadt vorbei nach Böhmen führe, dieses widerspruchslos in der Stadt niederlegen soll, sowie Ungehorsame aufzuhalten und deren Kaufmannsgüter zu beschlagnahmen.

Originaldatierung:
An freitag vor sannd Johanns tag zu sunewennden (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Vidimus1 von Bürgermeistern, Richtern und Rat der Stadt Freistadt vom 30. Juli 1465 im StadtA Budweis im SOkA České Budějovice (Sign. AM České Budějovice, CHŘ 1465/2), Pap., olivgrünes S unter dem Text aufgedrückt.

Kommentar

Siehe n. 662.

Anmerkungen

  1. 1Das Vidimus wurde zugunsten der Stadt Budweis auf Bitten des Stadtschreibers Peter und des dortigen Bürgers Niklas Krottner ausgestellt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 627, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1465-06-21_1_0_13_26_0_627_627
(Abgerufen am 28.03.2024).