Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

Sie sehen den Datensatz 625 von insgesamt 820.

K.F. bekundet für sich und seine Erben, daß er seinem Rat Erasmus von Stubenberg1 für geliehene 5.000 fl. ung. und Dukaten wissentlich mit dem brief Schloß und Herrschaft Weitenegg mit allen Einnahmen und Zugehörungen in satz und phlegweis verpfändet habe. Er bestimmt, daß Erasmus und dessen Erben diese ohne Abstriche besitzen und nicht verpflichtet sein sollen, sie vor Ablösung der Summe an ihn und seine Erben abzutreten. Sie sollen das Schloß auf eigene Kosten innehaben und be-wahren, es ihm und seinen Leuten jedoch auf seine (K.F.) Kosten und unbeschadet seiner Verschreibung ständig offenhalten und zugänglich machen. K.F. verbietet ih-nen, ohne sein Wissen von Weitenegg aus Krieg oder Angriffe zu unternehmen oder dies Dritten zu gestatten und seine zum Schloß gehörenden Leute über die üblichen Abgaben und Leistungen hinaus zu belasten. Er verspricht, ihnen die Wiedereinlösung von Schloß und Herrschaft zwei Monate vorher mitzuteilen, und bestimmt, daß sie ihm oder seinem Bevollmächtigten Weitenegg mit allem Zubehör nach sei-nem schriftlichen oder under augen Ersuchen ohne Widerspruch gegen Zahlung der 5.000 fl. ung. wieder abtreten sollen.

Originaldatierung:
An sambstag nach der heiligen dreyr kunig tag.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.p.

Überlieferung/Literatur

Org.2 in den Roggendorfschen Urkunden im MZA Brno (Sign. G 9 Roggendorfské listiny 144), Perg., anh. S an Ps. ab und verloren. Reg.: Chmel, Verzeichnis Brünn S. 119 n. 144; Birk, Urkunden-Auszüge 1 S. 418 n. 794. Lit.: Loserth S. 143.

Anmerkungen

  1. 1Zur Person Stubenbergs siehe Heinig, Friedrich III. S. 184f.
  2. 2Erwähnt bei Hlaváček, Originalurkunden S. 18 (zu Jan. 6).

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 625, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1465-01-12_1_0_13_26_0_625_625
(Abgerufen am 19.03.2024).