[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26
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K.F. belehnt den vor ihm erschienenen Ruprecht Windischgretzer auf dessen Bitten wissenntlich mit dem brief mit namentlich genannten Gütern1 und mit zwölf Pfund Geld in der Gamlitzer Pfarre, die alle zur Lehenschaft des Ftm. Steiermark gehören, sowie mit weiteren, zur Lehenschaft der Gft. Cilli zählenden Gütern,2 die alle nach dem Tod seines Vetters Kaspar erblich an ihn gefallen sind, was wir im zu recht daran verleihen sullen oder mugen. Er bestimmt, daß Ruprecht und dessen Erben diese Güter von ihm (K.F.) und seinen Erben als Lehen besitzen und nutzen dürfen, wie es nach Lehns- und Landesrecht üblich sei.
- Originaldatierung:
- An eritag sannd Barbara tag.
- Kanzleivermerke:
- KVr: C.d.i.i.c.
Überlieferung/Literatur
Org.3 im Familienarchiv Windischgrätz im SOA Plzeň pracoviště Klášter u Nepomuka (Sign. RA Windischgrätzů, L 131), Perg., rotes S 21 in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem S 16 rücks. eingedrückt an Ps.
Anmerkungen
Registereinträge
- Cilli (Celje, nö. Laibach, Slowenien), Stadt
- Gamlitz (s. Leibnitz, Steiermark)
- Steiermark (Österreich), Land (Herzogtum/Fürstentum)
- Wiener Neustadt (Niederösterreich), Stadt
- Windischgretzer (Windischgraz), (rittermäßige steirische) Familie
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 26 n.
624, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1464-12-04_1_0_13_26_0_624_624
(Abgerufen am 20.04.2024).