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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. gewährt den Brüdern Christoph und Erasmus Phuntan auf deren Bitten wissenntlich mit dem brief für die Dauer von drei Jahren vom Datum seines Briefes an Aufschub zum Empfang der Lehen, die nach dem Tod ihres Vaters Hans erblich an sie gefallen sind. Er bestimmt, daß sie in dieser Zeit die Lehen nutzen dürfen, als solhs urlaubs lehens und lannds recht ist, jedoch unbeschadet seiner und seiner Erben Lehenschaft und seiner etwaigen weiteren Rechte daran.

Originaldatierung:
An montag nach sannd Bertelmees tag.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c.

Überlieferung/Literatur

Org.1 im Familienarchiv Collalto im MZA Brno (Sign. G 169 RA Collaltů Brtnice 1034), Pap., rotes S 21 rücks. aufgedrückt. Druck: Brandl , UB Teufenbach S. 245 n. 303.

Kommentar

Siehe n. 648.

Anmerkungen

  1. 1Erwähnt bei Hlaváček, Originalurkunden S. 12.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 620, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1464-08-27_1_0_13_26_0_620_620
(Abgerufen am 28.03.2024).