Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

Sie sehen den Datensatz 609 von insgesamt 820.

K.F. bestätigt Peter von Plutwitz1 und dessen ehelichen Leibeserben rechter wissen ihr in der Mitte des Briefes farbig gemaltes Wappen in Form eines roten Schildes, in dem ein querliegender weißer Hecht abgebildet ist und auf dem sich ein Helm mit einer roten und einer weißen Helmdecke und darauf gleichfalls ein weißer Hecht wie in dem Schild befinden. Er bessert es ihnen zugleich aus ksl. Macht in crafft dicz briefs in der Weise, daß der Hecht in dem Schild und auf dem Helm ein gelbes oder goldfarbenes Haupt erhalten soll, und erlaubt ihnen, dieses Wappen allerorts in allen ritterlichen Angelegenheiten zu schimpff und zu ernist ungehindert zu gebrauchen, jedoch unbeschadet der Rechte Dritter an ihren Wappen.2 K.F. befiehlt allen Kff. geistlichen und weltlichen Fürsten, Gff. Freiherren etc. sowie allen übrigen Reichsuntertanen aus ksl. Macht und unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade die Beachtung dieses Privilegs.

Originaldatierung:
Am mittich nach sannt Erhardts tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. – KVv: Rta (Blattmitte); Plutwicz (rechter Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im ANM Praha (Sign. A 50a), Perg., anh. S an Ss. ab und verloren. Druck: Erbovní listiny archivu Národního muzea S. 42.

Anmerkungen

  1. 1Peter Plutwitz von Dubenik, siehe Pilnáček, Staromoravští rodové S. 323.
  2. 2Eine Abbildung dieses Wappens findet sich in Erbovní listiny archivu Národního muzea S. 334.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 609, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-01-12_2_0_13_26_0_609_609
(Abgerufen am 19.04.2024).