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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. teilt all seinen Hauptleuten, Gff. Herren, Rittern etc. sowie allen übrigen Untertanen im Ftm. Österreich mit, daß er heute mit denjenigen, die mit ihren Heeren in Österreich liegen,1 einen Frieden2 abgeschlossen habe, der unter anderem beinhalte, daß diese morgen in folgenden vier Richtungen heimwärts ziehen werden: das erste Heer nach Zwettl, das zweite nach Znaim, das dritte nach Laa und das vierte nach Nikolsburg. Weil außerdem festgelegt sei, daß die Heere bei ihrem Heimzug Brandschatzung, erzwungene huldi(gu)ng, Gefangennahme von Leuten, Belagerungen und Zerstörungen vermeiden sollen, befiehlt er ihnen allen und jedem einzelnen von ihnen, den Frieden einzuhalten und die Heere ungehindert ziehen zu lassen, damit ihm und seinetwegen kein Bruch des Friedens vorgeworfen werden könne.

Originaldatierung:
Am eritag nach sand Michels tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop: Abschrift im SOkA Znojmo (Sign. knihy 277/2, fol. 100), Pap. (15. Jh.). – Abschrift im SOA Třeboň (Sign. Historica 1778), Pap. (15. Jh.). – Abschrift in der Sammlung Anton Boczek im MZA Brno (Sign. G 1 Bočkova sbírka 721), Pap. (19. Jh.). Druck: Chmel, Diplomatarium Habsburgense S. XXXVII n. 24. Lit.: Schalk, Faustrecht S. 142–148; Urbánek, České dějiny 3 S. 435f.

Anmerkungen

  1. 1Im August 1458 war Kg. Georg von Böhmen mit einem Heer in das Hzm. Österreich einmarschiert, um K.F. im Konflikt mit dessen Bruder Ehz. Albrecht um dieses Ftm. zu unterstützen, siehe Bachmann, Ein Jahr böhmischer Geschichte S. 149–151 und S. 156–172.
  2. 2Nach dem Vertrag von Wiener Neustadt (n. 561) hatte Georg den Krieg eingestellt und sich Ende September zu K.F. nach Wien begeben, wo nach einem persönlichen Treffen beider Herrscher die Streitigkeiten zwischen K.F., Kg. Georg und ihrern Anhängern in Österreich auf der einen sowie den Hzz. Albrecht und Sigmund von Österreich und ihren Anhängern in Österreich auf der anderen Seite am 2. Oktober beigelegt wurden, siehe ebd. sowie Chmel, Materialien 2 S. 161–163 n. 130. In der Vereinbarung findet sich allerdings keine Festlegung bezüglich des Rückzuges des böhmischen Heeres.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 562, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1458-08-03_1_0_13_26_0_562_562
(Abgerufen am 29.03.2024).