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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. teilt allen Prälaten, Gff. Herren, Rittern, Knechten und Städten sowie allen übrigen Untertanen in Österreich mit, daß sein Vetter Kg. Ladislaus (von Böhmen und Ungarn) dem Vernehmen nach Kriegsaufgebote im Reich, besonders im Kgr. Böhmen, in seinem (K.F.) Land sowie in Österreich gegen ihn und Mgf. Albrecht1 von Brandenburg, seinen ger(h)ab und Hofmeister, erlassen habe, um vermeintliche Schädigungen des Kgr. Ungarn und des Ftm. Österreich abzuwehren.2 Mit diesem Vorgehen sei sein (K.F.) Leumund klain gedacht, doch zweifele er nicht an Ladislaus’ wie auch an ihrer Freundschaft und daran, daß sie ihm, seinem Land und seinen Leuten zuliebe zu Frieden und Verständigung im Gegensatz zu denjenigen geneigt seien, die seinen Vetter Kg. Ladislaus zu solchen Schreiben und solchem Vorgehen gegen ihn bewegten. Jene sollten jedoch bedenken, daß er und Ladislaus freundschaftlich miteinander verbunden seien und ihr Verhalten nicht zum Frieden und Nutzen ihrer beider Länder diene. K.F. weist die Adressaten darauf hin, daß kriegsleut und ihre Anhänger sich heimlich und offen in grober Weise an ihm als römischen K. an seiner Gemahlin und an seinen Ländern und Leuten durch einen Angriff auf die Vorstadt von Wiener Neustadt, der während seiner Abwesenheit und zu der Zeit erfolgt sei, als seine schwangere Gemahlin täglich auf die Niederkunft gewartet habe,3 sowie durch Raub, Brand, Schatzung, Gefangensetzung von Leuten, Zerstörung von Kirchen und Klöstern, Eroberung etlicher Schlösser und in anderer Weise in seinen Fürstentümern und Landen vergangen hätten und dies nach wie vor täten, obwohl er ihnen viele Gnaden erwiesen und wegen ihrer Ansprüche weder recht noch pillichs abgeschlagen habe. Die kriegsleut hätten dies jedoch mißachtet und bereits etliche Zeit zuvor in böser Absicht versucht, ihn, seine Lande und Leute durch Angriffe zu schädigen, dabei eifrig Unrecht begangen und ihm, seiner Gemahlin und den Seinen Schimpf und Schande zugefügt. Sie wären auch gegen etliche Leute vorgegangen, die sich ihm als römischer K. und Fürst zu Österreich mit Brief und Siegel verpflichtet hätten und es weiterhin seien, wie dies alles zu seiner Zeit gänzlich aufgeklärt werde. K.F. erinnert sie daran, daß dies alles den Zug und die Hilfe gegen die Türken behindere, denen er sich zum Lobe Gottes und zum Trost des christlichen Glaubens mit großem Fleiß und Aufwand gegenüber dem päpstlichen Stuhl, den christlichen Fürsten und den Reichsuntertanen widme, was auch dem wegen der Türken entsandten Legaten des päpstlichen Stuhls, Kardinal Johann (Carvajal) von St. Angelus, bekannt sei.4 Er fordert sie auf, zusammen mit seinem Vetter als seinem Freund und Fürsten des Reiches gegen die genannten Angreifer vorzugehen und Ladislaus auf seine friedlichen Absichten gegenüber diesem und dessen Land und Leuten hinzuweisen, um gemeinsam zur Errettung des christlichen Glaubens und der Erhaltung des allgemeinen Friedens beizutragen. Sie sollen ihm und Kg. Ladislaus dabei helfen und selbst dafür sorgen, daß den Übeltätern und ihren Helfern und Anhängern kein Aufenthalt und keine Unterstützung gewährt oder dies von jemand in den Schlössern, Städten und Märkten des Ftm. Österreich gestattet werde. Dadurch würden er und Kg. Ladislaus warer lieb un(d) freuntsch(af)t un(d) getrews wollens an ew emphind(e)n, weshalb er geneigt sei, dies, wenn nötig, gegenüber Ladislaus freuntlich zubeschulden und ihnen sowie Land und Leuten nicht zu vergessen. K.F. teilt ihnen ferner mit, daß er dem Ersuchen einer Botschaft seines Vetters zugestimmt habe, den mit diesem nach Unterredung ihrer beiden Räte zu Wiener Neustadt vereinbarten Tag zu verschieben. Jedoch solle die Verschiebung und Neuansetzung dieses Tages laut der in Wiener Neustadt besiegelten Übereinkunft und der ihnen darin von beiden Seiten erteilten Vollmacht durch Mgf. Albrecht von Brandenburg und Gf. Ulrich von Cilli geschehen.5 K.F. erklärt seine Bereitschaft, mit Ladislaus wegen der kriegsleut zu verhandeln und sich aufrichtig zu verhalten, soweit ihm von niemandem Unbill zugefügt werde. Er sei zuversichtlich, daß Kg. Ladislaus und sie als getreue liebhaber ihrer erblichen Herrschaft ihm als römischen K. und Freund in allen Angelegenheiten helfen werden im Gegensatz zu denjenigen, die ihm, seiner Gemahlin, seinen Würden sowie seinen Ländern und Leuten schnöden Hass entgegenbrächten. Falls jemand sich gegen Ladislaus, dessen Lande und Leute sowie gegen die Adressaten unbillig verhalte, werde er diesem gebührend entgegentreten, wobei er ein gleiches Verhalten der Angeschriebenen ihm gegenüber erwarte. K.F. fordert sie schließlich auf, zum Frieden und Nutzen ihrer beider Länder und Leute seinen Willen gegenüber Kg. Ladislaus zum Ausdruck zu bringen.

Originaldatierung:
An montag nach sand Erharts tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Abschrift im SOA Třeboň (Sign. Historica 1736), Pap. (15. Jh.). Reg.: Lichnowsky (-Birk) LB 6 n. 2082.

Anmerkungen

  1. 1Zu Albrecht siehe Heinig, Friedrich III. S. 59– 63.
  2. 2Zu den Auseindersetzungen und den Forderungen Kg. Ladislaus’ an K.F. siehe Chmel, Materialien 1, 2 n. 82 sowie Lichnowsky (-Birk) LB 6 S. 171–173; Schalk, Faustrecht S. 129–133.
  3. 3Der Angriff erfolgte vermutlich im Spätherbst 1455 durch einige österreichische Ritter auf die sogenannte Wienervorstadt, siehe Quellen Wien 1, 8 n. 16060 sowie Mayer 1, 2 S. 14; Gerhartl, Wiener Neustadt Geschichte S. 139. Kaiserin Eleonore war zu dieser Zeit mit ihrem Sohn Christoph schwanger, der am 16. November geboren wurde, siehe Mayer 1, 2 S. 99.
  4. 4Siehe zu den Vorbereitungen eines Feldzuges gegen die Türken die Angaben in den Regg.F.III. H. 4 n. 247.
  5. 5Am 24. August 1455 war zu Wiener Neustadt zwischen den Räten K.F. und Kg. Ladislaus’ verabredet worden, daß zur endgültigen Beilegung der beiderseitigen Streitigkeiten Mgf. Albrecht von Brandenburg und Gf. Ulrich von Cilli bis zum 11. November 1455 einen Tag einberufen sollten, siehe Chmel, Materialien 1, 2 n. 83.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 548, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1456-01-12_1_0_13_26_0_548_548
(Abgerufen am 28.03.2024).