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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. bekundet unter Hinweis auf zwei seiner Verschreibungen1 zugunsten Ulrichs von Grafenegg, daß ihm dieser zwar den ersten Brief zurückgegeben habe, er Ulrich jedoch nicht dessen Gegenverschreibung herausgeben könne, weil er diese nicht bey weg habe. Er erklärt die Gegenverschreibung, sollte sie vorgelegt werden, für kraftlos und bekräftigt, daß diese ihm (K.F.) und seinen Erben keinen Nutzen sowie Ulrich und dessen Erben keinen Schaden bringen soll. Sollte sie zukünftig in seine Hände gelangen, wolle er die Verschreibung gegen dieses Schreiben an Ulrich herausgeben.

Originaldatierung:
An eritag nach dem suntag als man singt Judica in der vassten.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.p.

Überlieferung/Literatur

Org.2 im NA Praha (Sign. ŘM – L 2753), Perg., rotes S 18 in wachsfarbener Schüssel mit rotem S 16 rücks. eingedrückt an Ps. Reg.: Birk, Urkunden-Auszüge 1 S. 185 n. 19.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 527 und n. 536.
  2. 2Erwähnt bei Hlaváček, Originalurkunden S. 87.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 537, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-03-20_1_0_13_26_0_537_537
(Abgerufen am 29.03.2024).