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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. teilt allen Prälaten, Gff. Herren, Rittern etc. sowie allen übrigen Einwohnern des Ftm. Österreich und den anderen Leuten, die dort Güter oder Renten besitzen, mit, daß sich Ulrich von Eitzing und dessen Anhänger gegen ihn erhoben und eine große Steuer in Österreich veranschlagt hätten, um gegen ihn und seine Länder und Leute ins Feld ziehen zu können.1 Er verbietet ihnen allen und jedem einzelnen von ihnen sowie ihren Untertanen, die Steuer zu entrichten, und droht ihnen im Gegenzug an, für jeden gezahlten Pfennig das Dreifache von ihnen zu nehmen und sie an Leib und Gut zu strafen, da solch eine Steuererhebung weder dem von Eitzing noch jemand anderem, sondern allein dem Landesfürsten oder dem von diesem dazu Bevollmächtigten zustünde, und sie als Prälaten, Städtebewohner und Zinspflichtige der Kammer des Landesfürsten und keinem anderen zugehörten. Da diese Steuer zu Krieg und Verderben von Land und Leuten erhoben werde, er jedoch für den Frieden und das Wohl des Landes sorgen wolle, befiehlt er ihnen unter Androhung seiner schweren Ungnade, gehorsam zu sein. Mit dem Siegel, so wir vor uns(e)r kayserleichen kronung gebraucht haben und noch brauchen.

Originaldatierung:
An sambstag nach sand Veiczs tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Siegelankündigung der Kop. zufolge mit dem Königssiegel. – Kop.: Abschrift im SOA Třeboň (Sign. Historica 1590), Pap. (15. Jh.). Lit.: Vancsa, Geschichte 2 S. 314.

Kommentar

Siehe n. 531.

Anmerkungen

  1. 1Zum Vorgehen der österreichischen Ständeopposition während der Zeit des Romzugs K.F. vom Dezember 1451 bis Juni 1453 und zur vorgesehenen Erhebung einer außerordentlichen Steuer, siehe Gutkas, Mailberger Bund S. 79–90.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 530, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-06-17_1_0_13_26_0_530_530
(Abgerufen am 18.04.2024).