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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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Kg.F. weist in einem harschen Schreiben an Bürgermeister, Richter, Rat und Gemeinde von Wien deren Aufkündigung ihres Gehorsams zurück, die sie ihm unter Hinweis auf die Gehorsamsaufkündigung der in Wien versammelten Prälaten, Herren, Ritter, Knechte und Städte des Ftm. Österreich1 bezüglich seiner Vormundschaft für Kg. Ladislaus schriftlich mitgeteilt hatten.2 Ihn befremde ihre Haltung angesichts des frevelhaften Vorgehens Eitzingers3 und dessen Anhänger gegen ihn, die jedoch nicht die lantschafft seien, da die Namhaftesten des Landes Österreichs fehlten. Zudem habe sein Vetter Kg. Ladislaus nach Herkommen des Hauses Österreich noch nicht die Volljährigkeit erreicht, so daß seine Vormundschaft nicht beendet sei. Da sich Untertanen nicht selbst nach ihrem Gutdünken von dem gegenüber ihren Herren geleisteten Eid entbinden könnten, fordert er die Wiener auf, ihm als Vormund seines Vetters Kg. Ladislaus entsprechend ihres Gelübdes zu gehorchen.

Originaldatierung:
An sand Thomas tag ap(osto)li (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.r.i.c. (nach Kop.). – KVv: Den erb(er)n weis(en) uns(er)n lieb(e)n getrewn, dem bur-g(er)me(ister), richt(e)r, rat, genant(e)n und d(er) gancz(e)n gemain zu Wien (Adresse, nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Abschrift im SOA Třeboň (Sign. Historica 1570), Pap. (15. Jh.). Reg.: Lichnowsky (-Birk) LB 6 n. 1604. Lit.: Kurz 2 S. 74–77; Vancsa, Politische Geschichte der Stadt Wien S. 533.

Kommentar

Siehe n. 520 und n. 530.

Anmerkungen

  1. 1Zum Wiener Landtag siehe Gutkas, Mailberger Bund S. 72–78.
  2. 2Vom 17. Dezember 1451, siehe Chmel, Materialien 1 S. 367.
  3. 3Ulrich von Eitzing, der an der Spitze der Opposition gegen Kg.F. stand, siehe Gutkas, Mailberger Bund S. 63–79 sowie zur Person Heinig, Friedrich III. S. 265–267.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 524, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1451-12-21_1_0_13_26_0_524_524
(Abgerufen am 19.04.2024).