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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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Kg.F. antwortet den Landleuten des Ftm. Österreich, die sich in Mailberg und Wullersdorf versammelt und ihn durch ihre Botschaft aufgefordert hatten,1 entsprechend dem Testament des verstorbenen Kg. Albrecht (II.)2 seinen Vetter Kg. Ladislaus in dessen Land Österreich kommen und seinen fürstlichen Hof in der Stadt Wien nehmen zu lassen, daß er (Kg.F.) nach Herkommen und Stand des Hauses Österreich der rechtmäßige Vormund und gerhab des Ladislaus und dazu auch von der Landschaft von Österreich aufgenommen worden sei.3 Diese hätte ihm das Testament jedoch als ein vernichts übergeben, so daß nach dessen Inhalt nicht verfahren werden könne.4 Außerdem habe seine muem, die verstorbene Kgn. (Elisabeth), den Ladislaus mit der Krone von Ungarn ihm als seym nachsten frewndt, rechten gerhaben un(d) vormu(n)d überantwortet,5 den er bis jetzt trewlich ingehabt un(d) verwest hätte, was er weiterhin tun wolle. Ihre Forderung, Ladislaus nach Wien kommen zu lassen, hätten in gleicher Weise die Ungarn und die Böhmen erhoben, weshalb er sich mit Rat seiner und seines Vetters Freunde sowie seiner Räte und Landleute entschieden habe, Ladislaus vor seiner Volljährigkeit in keines dieser Länder zu geben, damit nicht das bevorzugte Land zu dessen Schaden durch die zurückgesetzten Länder bedroht werde. Ihn befremde ihre Forderung, daß er nun ohne weitere Beratung handeln solle, die er wegen der Vorbereitung zum Empfang der Kaiserkrone nicht angemessen vornehmen könne. Kg.F. verspricht ihnen jedoch, nach seiner Rückkehr und nach Beratung mit seinen und Kg. Ladislaus’ Freunden, Räten und Landleuten so zu handeln, wie es am besten und nützlichsten für seinen Vetter und das Land sei. Er habe das Land Österreich während seiner Abwesenheit seinen Räten, die nicht mit ihm ziehen, und anderen österreichischen Landleuten anvertraut6 und fordere sie alle und jeden einzelnen von ihnen auf, diesen Hilfe und Unterstützung zu gewähren, wie sie es ihm, seines Vetters Ländern und Leuten und sich selbst schuldig seien. Er wolle sich ihnen dafür gnädig erweisen und Kg. Ladislaus zu Gleichem veranlassen, sobald dieser die Volljährigkeit erreicht habe.

Originaldatierung:
Am suntag nach sand Leonharts tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVv: Den edeln unnsern liebn getrewn, unnsern lanndtlewtn unnsers furstenthumes Österreich, so bey den tagen zu Märtperg und Walderstorf beyeinannder gewesen sein und ir botschaft yecz bey unns gehabt habn (Adresse, nach Druck).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Abschrift im SOA Třeboň (Sign. Historica 1567b), Pap. (15. Jh.). Druck: Chmel, Materialien 1, 2 S. 357f. n. 176. Reg.: Chmel n. 2731; Lichnowsky (-Birk) LB 6 n. 1585. Lit.: Kurz, Oesterreich 2 S. 70–74; Gutkas, Mailberger Bund

Kommentar

Siehe n. 524.

Anmerkungen

  1. 1Am 14. Oktober 1451 hatten österreichische Adlige unter der Führung Ulrichs von Eitzing den Mailberger Bund geschlossen, um die Auslieferung Kg. Ladislaus’ zu erreichen. Auf einem weiteren Tag Ende Oktober in Wullersdorf war das Bündnis erweitert und über Beschwerdeartikel beraten worden, die man Kg.F. überbrachte, siehe Gutkas, Mailberger Bund S. 66–71 sowie S. 356–369 und S. 389–392.
  2. 2Vom 23. Oktober 1439, siehe den Text ebd. S. 382–385 sowie S. 51–53, wonach die Kgn. Elisabeth und der jeweils edelste Fürst von Österreich die Vormundschaft über etwaige Söhne Albrechts ausüben und diese am am besten in Preßburg aufgezogen werden sollten.
  3. 3Die österreichischen Stände hatten Friedrich am 15. November 1439 zum Vormund eines etwaigen Sohnes der damals schwangeren Kgn. Elisabeth bestimmt, siehe ebd. S. 53–55.
  4. 4Die Echtheit des Testaments, das in drei Exemplaren ausgefertigt worden sein soll, ist umstritten, zumal sich kein Org. erhalten hat. Es war bereits durch die 1439 und 1440 zwischen Kg.F., Kgn. Elisabeth und den österreichischen Ständen getroffenen Abmachungen gegenstandslos geworden, da Kg.F. darin die alleinige Vormundschaft übertragen erhielt, siehe ebd. S. 51–56 sowie S. 347–353.
  5. 5Im Oktober 1440, siehe ebd. S. 56.
  6. 6Zu diesem Personenkreis siehe ebd. S. 65.

Registereinträge

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 520, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1451-11-07_1_0_13_26_0_520_520
(Abgerufen am 28.03.2024).