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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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Kg.F. dankt Bürgermeistern, Richter, Rat und Gemeinde der Stadt Budweis aufgrund der Mitteilung seines Kaplans Bf. Matthias von Leitomischl, ihres Pfarrers zu Budweis, dafür, daß sie diesen seinet- und seines Vetters Kg. Ladislaus wegen in nucze un(d) gewere ihrer Kirche gesetzt haben.2 Er bittet sie, sich Matthias und dessen Kirchen auch weiterhin angelegen sein zu lassen und dafür zu sorgen, daß ihnen entfremdete Güter, Höfe, Bücher, Kleinodien oder Privilegien zurückgegeben werden, wie sie es im übrigen schuldig seien. Matthias habe ihn außerdem unterrichtet, daß ein besagter Andreas3, Baccalaureus in den sieben Künsten, wegen der Kirche Groll gegen ihn hege. Die Budweiser sollen daher Andreas und seine Freunde auffordern, Matthias und dessen Kirche nicht ohne recht zu belästigen.

Kanzleivermerke:
KVv: Uns(er)n liebn getruen burg(er)maist(er), richt(er), rat un(d) gemain d(er) stat zu Budweis (Adresse, nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Undatierte Abschrift in Form des Org. im SOA Třeboň (Sign. Historica 798), Pap. (15. Jh.). Reg.: Lichnowsk (-Birk) LB 6, Beilage B n. 12.

Anmerkungen

  1. 1Der Terminus post quem ergibt sich aus der Einsetzung Matthias’ als Pfarrer in Budweis durch Papst Eugen IV. am 13. Februar 1447, siehe Urbánek, České dějiny 1 S. 713, der Terminus ante quem aus n. 492, in der Matthias als verstorben erwähnt wird.
  2. 2Siehe n. 69.
  3. 3Siehe n. 69 Anm. 6.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 491, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1449-09-02_1_0_13_26_0_491_491
(Abgerufen am 19.04.2024).