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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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Kg.F. beklagt sich bei den Geistlichen, Prälaten und den Verwesern aller Klöster und Gotteshäuser sowie bei allen Herren, Rittern, Knechten und Bürgern des Ftm. Österreich niderhalb und ob der Enns unter Hinweis auf sein vormaliges Schreiben1, daß ihre Leute ihm die darin geforderte huldigung nicht bezahlt hätten. Daher habe er sich die Summe von 2.000 fl. von Reinprecht von Wallsee, seinem Hauptmann ob der Enns, leihen müssen und jenen dadurch vertröstet, daß die huldigung ihrer Leute nun an jenen fallen soll. Kg.F. befiehlt ihnen daher, dafür zu sorgen, daß ihre Leute dem diesen briff vorweisenden Reinprecht oder dessen Anwälten die schuldige huldigung unverzüglich am sand Gallen tag (Okt. 16) ausrichten, damit die Vereinbarungen mit denen von Tabor, Pisek und Wodnian eingehalten werden und sie und ihre Länder und Leute vor Schaden bewahrt bleiben. Sie wüßten ja, daß das Land von etlichen Feinden bekriegt werde, weshalb er ein solch großes Darlehen habe aufnehmen müssen und die huldigung ihrer Leute nötig sei, damit der Krieg an den ober(e)n ennd(e)n beigelegt werde.

Originaldatierung:
An samcztag nach sand Matheus tag des heiligen zwelifpoten (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.r.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Abschrift2 im SOA Třeboň (Sign. Historica 960), Pap. (15. Jh.). Reg.: Lichnowsky (-Birk) LB 6 n. 1303. Lit.: Lichnowsky (-Birk) LB 6 S. 69; Sedláček, Dějiny města Písku 1 S. 50; Urbánek, České dějiny 2 S. 152.

Kommentar

Siehe n. 458 und n. 470.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 464.
  2. 2Auf der Kop. steht die Bemerkung abschrifft des von Slegls, so daß es sich möglicherweise um das an den Propst von Schlägl gerichtete Mandat handelt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 465, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1447-09-23_2_0_13_26_0_465_465
(Abgerufen am 28.03.2024).