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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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Kg.F. befiehlt den Geistlichen, Prälaten und den Verwesern aller Klöster und Gotteshäuser sowie allen Herren, Rittern, Knechten und Bürgern des Ftm. Österreich niderhalb und ob der Enns, dafür zu sorgen, daß ihre Leute die huldigung, die sie denen von Tabor, Pisek und Wodnian zu sand Gallen tag schirstkunfftigen (Okt. 16) leisten1 sollten, nun ihm selbst aushändigen, damit er denen von Tabor eine mit jenen verabredete Summe von 2.000 fl. auszahlen könne.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erwähnt in n. 465.

Anmerkungen

  1. 1Gemeint ist die Entrichtung einer Kontribution, siehe n. 37 Anm. 3.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 464, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1447-09-23_1_0_13_26_0_464_464
(Abgerufen am 28.03.2024).