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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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Kg.F. willfährt einem Ersuchen der vormals in Prag versammelten Edlen, Landherren, Ritter, Knechte, Städte und Gemeinden des Kgr. Böhmen1 und gewährt deren an seinen königlichen Hof in Wien oder andernorts entsandten Heinrich von Platz (Stras) und Przibik von Klenau zusammen mit deren Gefolge und Gut unabhängig vom Ausgang der bei ihm zu führenden Verhandlungen2 freies Geleit für die An- und Abreise und ihren Aufenthalt. Er befiehlt allen Herren, Rittern, Knechten, Städten etc. sowie all seinen Amtleuten, die Gesandten und ihr Gefolge nicht zu behindern, sondern sie zu unterstützen und auf deren Begehr zu beherbergen und zu geleiten.

Originaldatierung:
An mantag nach dem newenjarstag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. d(omino) Casp(are) cancell(ario) ref. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Abschrift im SOA Třeboň (Sign. Historica 878), Pap. (15. Jh.). Reg.: Lichnowsky (-Birk) 6 n. 1229. Lit.: Palacky, Geschichte von Böhmen 4, 1 S. 169–174; Urbánek, České dějiny 2 S. 98–100 und S. 113f.

Kommentar

Siehe n. 452f.

Anmerkungen

  1. 1Zum Prager Landtag im November und Dezember 1446 siehe Palacky, Geschichte von Böhmen 4, 1 S. 154–158.
  2. 2Es ging um die von den böhmischen Ständen geforderte Auslieferung Kg. Ladislaus’ nach Böhmen, siehe ebd. S. 170.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 451, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1447-01-02_1_0_13_26_0_451_451
(Abgerufen am 20.04.2024).