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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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Kg.F. teilt Meister Hans Duster, Erzpriester der nidern Steiermark und Pfarrer zu Gratwein, mit, er habe erfahren, daß zahlreiche Ungarn nach ihrem schädlichen Angriff auf das Ftm. Steiermark nunmehr das Ftm. Österreich zu überfallen suchen, weshalb er gegen sie zusammen mit anderen angeschriebenen geistlichen und weltlichen Einwohnern des Landes1 persönlich ins Feld ziehen wolle.2 Die von ihm mit seinen Landleuten vereinbarte Kriegsordnung3 bestimme neben anderen Artikeln, daß alle Prälaten und Geistlichen des Landes Wagen4 und jeden zehnten Mann ihrer Untertanen ins Feld schicken sollen. Er habe nun alle Pfarrer, Altaristen und vorgesehenen Kapläne, die zum Erzpriesteramt der nidern Steiermark gehören und Duster untergeben sind, von der anschlagsgemäßen Stellung von zwölf Wagen befreit und dafür auf die Summe von 350 fl.5 veranschlagt. Kg.F. befiehlt Duster daher, diese Geldsumme auf die Geistlichen entsprechend ihrem Stand und Vermögen umzulegen, unverzüglich einzufordern und an Sigmund von Roggendorf, seinen Landschreiber in der Steiermark, auf sandt Veits tag schieristkhunftig(en) (Juni 15) für den Feldzug zu entrichten. Er befreit die Geistlichen darüber hinaus davon, jeden zehnten Mann ihrer Leute aufzubieten, und verspricht ihnen die Rückgabe des für den Feldzug entrichteten Geldes, falls dieser nicht zustande käme.

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, dem Nachsatz der Kop. zufolge jedoch in dreifacher Ausfertigung. – Kop.: Undatierte Abschrift im Familienarchiv Dietrichstein im MZA Brno (Sign. G 140 RA Ditrichštejnů n. 293, fol. 94r–95r), Pap. (16. Jh.). Druck: Seuffert/Kogler, Landtagsakten 1 S. 122f. n. 54.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 278295, n. 311330, n. 348352 und n. 425435.
  2. 2Der Text ist bis dahin weitgehend gleichlautend mit dem von n. 278.
  3. 3Siehe Seuffert/Kogler, Landtagsakten 1 S. 115–119 n. 50.
  4. 4Siehe zur Ausstattung der Wagen unsere n. 250.
  5. 5Laut Seuffert/Kogler, Landtagsakten 1 S. 122f. n. 54 die Summe von 350 Pfund Pfennigen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 436, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1446-05-18_159_0_13_26_0_436_436
(Abgerufen am 29.03.2024).