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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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Kg.F. teilt den Herren, Rittern, Knechten und allen übrigen Untertanen des Ftm. Österreich in Stadt und Land unter Hinweis auf sein Ladungsschreiben mit, daß er mit den Herren von Vöttau und von Leipa und dem ganzen Land Mähren einen Frie-den bis zum schierist kunftig(e)n sand Gorig(e)n tag (1446 April 23) einschließlich der folgenden Nacht vereinbart habe, um bis zum nächsten suntag Reminisce(re) in der vast(e)n (1446 März 13) wegen ihrer gegenseitigen Ansprüche einen Tag in Znaim abhalten zu können. Nun hätten ihn aber Giskra, Gf. Georg von Bösing, die von Krabath und andere Anhänger seines Vetters Kg. Ladislaus vor dem Versuch etlicher Ungarn gewarnt, sie dem Ladislaus zu entfremden und Österreich zu schädi-gen, was er mit Hilfe Gottes und der seiner Landsleute jedoch verhindern werde. Da aufgrund des feindlichen Vorgehens Eile nötig sei und ihnen möglicherweise der Hin- und Rückweg zu dem Tag zu viel Mühe bereiten würde, werde er angesichts des für Land und Leute drohenden Schadens und aufgrund anderer Ursachen dorthin ebenfalls nicht kommen. Er befiehlt ihnen allen und jedem einzelnen von ihnen da-her, ihm nach Aufforderung unverzüglich mit ihren Leuten bestgerüstet zuzuziehen und den Angreifern Widerstand zu leisten, wie sie es ihm und seinen Ländern, Ladislaus und sich selbst schuldig seien. Er habe in gleicher Weise an die Landsleute in der Steiermark geschrieben und werde nach Änderung der Sachlage in Kürze einen neuen Tag zur Befriedung von Land und Leuten festsetzen.

Originaldatierung:
Am sambcztag vor sand Pauls tag c(on)v(er)sio(nis) (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Abschrift im SOA Třeboň (Sign. Historica 804), Pap. (15. Jh.). Reg.: Lichnowsky (-Birk) 6 n. 1112; Quellen Wien 2, 2 S. 269 n. 3138. Lit.: Schalk, Faustrecht S. 100f.

Kommentar

Siehe n. 173f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 172, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1446-01-22_2_0_13_26_0_172_172
(Abgerufen am 18.04.2024).